| 3. Dachausbau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3.1.
Vorbemerkung Dächer sollen Gebäude vor allem vor Witterungseinflüßen schützen. Die Dachform wird unter anderem von regionalen Witterungsverhältnissen und der Nutzung bestimmt. So haben sich in regen- und sturmreichen Gebieten steile Dächer mit kleinem Dachüberstand bewährt, während sich in schneereichen Gegenden flachere Dächer mit großem Dachüberstand durchgesetzt haben. Die Gestaltung des Daches (Dachform, Neigung, Dachflächenfenster, Gauben, Dachbegrünung, Dachterrassen, Dachüberstände, Dacheindeckung usw.), Detaillösungen (z.B. Traufe, Ortgang) und die damit verbundene Aussage lassen dem Bauherren und Architekten viele Möglichkeiten offen. Da der planerische Aufwand eines Dachausbaues sehr groß ist, wird er häufig im Zuge einer Hausmodernisierung durchgeführt. |
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| Die Dachneigung und
die Hausbreite sind entscheidend für die Nutzungsmöglichkeiten des Dachraums. Je steiler das Dach und je breiter das Haus ist, desto größer ist auch die Nutzfläche. Gebäude mit weniger als 35 ° Dachneigung sollten deshalb insgesamt angehoben werden, um ausreichend Nutzfläche zu erhalten. Bei der Wohnflächenberechnung werden Abstände zwischen Boden und Dachschräge zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte angerechnet. Um die Genehmigung für einen Dachausbau zu Wohnzwecken zu erhalten, muß die Hälfte des Dachbodens mindestens 2,30 m hoch sein (die jeweiligen Landesbauordnungen sind entscheidend). |
| Der Einbau einer oder
mehrerer abgeschlossener Wohnungen in den Dachraum ist genehmigungspflichtig. Die Zulässigkeit und Realisierung des Dachausbaus wird durch Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung und durch Regelungen der jeweiligen Landesbauordnungen und Bebauungspläne bestimmt. Diese geben Aufschluß über:
Bevor der Bauantrag durch den Planvorlageberechtigten eingereicht wird, sollte das Bauvorhaben mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu Anfang der Planung abgestimmt werden, um auf diese Weise unnötige Planungskosten zu vermeiden. |
| Der Dachstuhl ist in
der Regel aus einer zimmermannsmäßigen oder ingenieursmäßigen Holzkonstruktion
(Sparren-, Pfettendach und deren Variationen) ausgebildet. Aus brandschutztechnischen und statischen Gründen können größere Wohnanlagen auch Dachkonstruktionen aus Beton aufweisen. |
Während die First- und
Mittelpfetten ihre Lasten auf Stützen übertragen, leitet die Fußpfette die Dachlasten
auf die Außenwand ab (siehe Abb.).
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| Das Sparrendach benötigt
keine Stützen im Raum, die auftretenden Kräfte werden ausschließlich über die
Außenwände abgefangen. Bei längeren Sparren (ab 4,50 m) werden Kehlbalken eingeführt, die die Dachkonstruktion horizontal aussteifen (siehe Abb.).
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Neben den nachfolgend
beschriebenen und abgebildeten Dachformen, gibt es einen Vielzahl von Sondervarianten.
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| Die Dachhaut / Dachdeckung
leitet anfallende Niederschläge in die Dachrinne ab. Sie schützt jedoch nicht vor Flugschnee, diese Funktion übernimmt die Unterspannbahn. |
| Umdecken ist nur rentabel,
wenn die Dachdeckung noch sehr gut erhalten ist. Ansonsten würden zu viele Ziegel bei dem
Arbeitsgang zerstört werden. Bei diesem Verfahren werden die Ziegel flächenweise abgenommen, die alte Lattung entfernt, (evt. Schalung montiert) eine Unterspannbahn aufgebracht, die Konterlattung und Lattung aufgenagelt und die alten Dachziegel wieder verlegt. Die Baukosten betragen hierbei ca. 70 DM / m², die Lebensdauer ist von dem Zustand der vorhandenen Dachdeckung abhängig (Vergleich: neue Tondachziegel ca. 105 DM / m²). |
| Dachneigung, Einsatzgebiet,
bauaufsichtliche Behörden und letztendlich der Geschmack des Bauherren und Architekten
sind für die Wahl der Dachdeckung von entscheidender Bedeutung. Randdetails (First, Traufe, Ortgang etc.) müssen besonders sorgfältig ausgeführt werden, um Schadensfälle einzugrenzen. |
Bei der Dacheindeckung
verwendet man:
Neben diesen Dacheindeckungen gibt es noch Bitumendachschindeln, Glaseindeckung, Stroh und Reet als Varianten. |
Sie werden je nach Art
zwischen 22° und 90° Dachneigung verarbeitet.
Sie eignen sich für denkmalgeschützte Gebäude. |
| Betondachsteine sind ca. 12%
günstiger (Baukosten Stand 1997: ca. 90 DM/m²) als Tondachziegel. Ihre Lebensdauer von ca. 40 Jahren (sehr stark von lokalem Klima, Umwelteinflüßen etc. abhängig) ist im Vergleich zur Tonziegeldeckung (ca. 28 Jahre) häufig günstiger. Betondachsteine werden mit hochliegendem, einfachem und tiefliegendem Längsfalz angeboten. Ihre Verwendung für denkmalgeschützte Gebäude ist umstritten. ![]() |
| Auch hier sind
variationsreiche Dachdeckungen möglich (Schuppenschindeldach, doppellagiges
Spundschindeldach etc.). Sie sind altbewährt und werden auf Holzschalung mit darunterliegendee Dachbahn verlegt. |
| Zu ihnen zählen Nut-, Schar-,
Lang-, Schuppen-, Rücken- und Legschindeln. Sie werden ein- bis fünflagig verlegt. |
| Dachplatten werden als
Schieferersatz verwendet. Sie sind fast doppelt so teuer wie Betondachziegel (ca. 170 DM/m²) und sind zur Verlegung auf denkmalgeschützten Häusern umstritten. Standard- und Kurzwellplatten werden vor allem bei großen Flächen eingesetzt. |
Zu Metalleindeckungen zählen:
Bei Berührung zwischen
Holz, frischem Beton oder Mörtel und verzinktem Stahlblech, Walzblei, Zink oder Aluminium
können unerwünschte chemische Reaktionen ablaufen, die durch eine Zwischenschicht (z.B.
Kunststoff- Dachbahnen, Dichtungsbänder, bituminöse Anstriche etc.) unterbunden werden. |
| Die Unterspannbahn dient als
Schutz vor Nässe und Staub von außen. In der Regel wird sie unter der Lattung angebracht. Sie muß schwer entflammbar, wasserdicht, reißfest und ausreichend atmungsaktiv sein. Der hinterlüftete Raum zwischen Dachdeckung (Dachhaut) und Unterspannbahn muß mindestens 24 mm betragen, damit eingedrungene Feuchtigkeit abtrocknen kann. |
| Für die Dachdämmung dürfen
nur genormte Dämmstoffe oder bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe verwendet werden. Mineralische Dämmstoffe können nachträglich ihr Volumen vergrößern. Auch dann muß die Hinterlüftung noch ausreichend sein. Die Wärmedämmung darf sich nicht aufwölben (Luftschicht zwischen Unterdach und Dämmschicht darf nicht versperrt werden, damit eingedrungene Feuchtigkeit abtrocknen kann). Darüber hinaus muß die Wärmedämmung fugenfrei zu den begrenzenden Bauteilen abschließen. |
| Dieses Verfahren der
Wärmedämmung ist sowohl für die nachträgliche Dämmung von Dachräumen geeignet, bei
denen die Eindeckung erhalten bleibt, als auch bei Erneuerung der alten Eindeckung. Hierbei wird der Raum zwischen den Sparren gedämmt. Die Dämmstoffdicke hängt von ihrer Wärmeleitfähigkeit ab (je kleiner der Wert, desto besser die Wärmedämmung), außerdem muß ein Lüftungsquerschnitt von mind. 3- 4 cm (Zwischenraum zwischen Dämmung, Schalung) gewährleistet sein (siehe folgende Abb.). Zwischensparrendämmung stellt die günstigste Variante dar. Bei unsachgemäßem Einbau können Wärmebrücken (zwischen Sparren und Dämmung) entstehen.
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| Die gesamte Dacheindeckung
muß abgenommen werden. Deshalb bietet sich dieses Verfahren der Wärmedämmung für
defekte Dacheindeckungen an. Die Wärmedämmung (Hartschaumplatten) wird auf der Schalung aufgebracht. Diese Variante ermöglicht es, die Sparren sichtbar zu lassen. Da alle Holzteile als Sichtsparren und Sichtschalung ausgeführt sind, ist die Anschaffung erheblich teurer als bei der Dämmung zwischen den Sparren. Wärmebrücken werden durch die Aufsparrendämmung vermieden, und der Wohnraum ist im Vergleich zur Zwischensparrendämmung etwas größer (siehe folgende Abb.).
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Wenn die vorhandene
Dacheindeckung und die unterseitige Dachbekleidung funktionsfähig sind, werden
Kanthölzer in Dämmstoffdicke quer zu den Sparren aufgebracht und der Zwischenraum mit
einem Dämmstoff ausgekleidet. Unterseitig wird dann z.B. eine Rigipsplatte angeschraubt
(siehe folgende Abb.).
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| Um den Innenraum winddicht
abzuschließen (Energieverlust und auch eindringende Feuchtigkeit vermeiden) wird die
Windsperrfolie zum Raum hin verlegt. Sie wird überlappend verlegt, die Stöße verklebt und die Wandanschlüsse verleistet (Fugendichtigkeit). Gleichzeitig kann sie, wenn sie den vorgeschriebenen Dampfsperrwert erreicht, als Dampfsperre wirksam sein. Die Dampfsperre verhindert Dampfdiffussion (von Innen- zum Außenraum) und damit Tauwasserbildung in der Dachkonstruktion. Mit Ausnahmen (Schaumkunststoffe) sollte grundsätzlich raumseitig z.B. eine 0,2 mm PE- Folie oder eine 0,05 mm Aluminiumfolie eingebaut werden. Auch sie wird überlappend verlegt, die Stöße verklebt und die Wandanschlüsse verleistet (Fugendichtigkeit). |
| Die Innenseite des
Dachaufbaues kann z.B. mit Rigips auf einer Lattung oder einer Holzschalung verkleidet
werden. Es werden auch Verbundsysteme angeboten, die z.B. Wärmedämmung, Dampfsperre und Innenverkleidung in einem Stück beinhalten. Winddichte Innenverkleidungen benötigen keine zusätzlichen Windsperren (nicht verwechseln mit Dampfsperren). Zu winddichten Innenverkleidungen zählen z.B. sauber verfugte Ausbauplatten. |
Kaltdächer sind
hinterlüftete Dächer, wobei die Kaltluft zwischen Dacheindeckung und Aufbau (z.B.
Unterspannbahn, Schalung, Wärmedämmung, Dampfsperre etc.) zirkulieren kann.
Man unterscheidet
zwischen ausgebautem (Dämmung unter, über oder zwischen den Sparren) und nicht
ausgebautem (Dämmung auf oberster Geschoßdecke) Dachraum (siehe folgende Abb.).
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Der Dachaufbau ist
nicht hinterlüftet, die einzelnen Schichten (z.B. Unterspannbahn, Wärmedämmung,
Dampfsperre etc.) liegen unmittelbar aufeinander (siehe folgende Abb.).
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| Beim Umkehrdach
befindet sich die Dämmung (abgedeckt z.B. durch Kiesschüttung) oberhalb der Abdichtung
und schützt sie so besser vor UV- Strahlung und Witterungeinflüssen. Eine Dampfsperre ist nicht mehr notwendig. Die Dachdecke sollte möglichst aus mindestens 10 cm dickem Stahlbeton bestehen, um die kurzzeitig auftretenden Wärmeverluste von bis zu 30% kompensieren zu können. An die Wärmedämmung werden erhöhte Anforderungen gestellt. Sie muß verrottungsfest, form-, wasser-, frostbeständig und trittfest ausgebildet sein. Um Wärmebrücken zu vermeiden, muß sie maßgenau verlegt sein (siehe folgende Abb.).
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| Dachgeschoßwohnungen
in Mehrfamilienhäusern müssen mindestens mit F30 (feuerhemmenden) Baustoffen ausgeführt
werden. Das bedeutet, daß die Decken, Türen und Wände feuerhemmend gegen die
darunterliegende Wohnung und gegen unausgebaute Dachräume abschließen müssen. Trennwände zwischen Dachwohnungen sind feuerbeständig auszuführen (F90). Die Pfosten, Riegel etc. der Dachkonstruktion werden meistens mit besonderen Gipskartonplatten beplankt. Für Einfamilienhäuser treffen diese Brandschutzmaßnahmen nicht zu. |
| In alten Häusern, bedingt durch Holzbalkendecken mit Füllungen, werden die Anforderungen an Trittschallschutz meistens nicht erfüllt und benötigen eine Nachbesserung (Aufdoppelung der Böden bzw. Wände). |
| Liegende Dachfenster sind in
der Regel genehmigungsfrei. Sie unterteilen sich in:
Wohnraumdachfenster unterscheiden sich durch weitgehende Zugfreiheit, Isolierverglasung und wärmegedämmte Zargenausführung von Dachfenstern. |
Je nach Hersteller werden die
unterschiedlichsten Varianten und Größen von Festverglasungen, Ausstiegsflügeln, Hebe-
Schiebe-, Schwing- Hebe- und Schwing- Klappflügel mit verschiedenen Verglasungsarten
angeboten (siehe folgende Abb.).
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| Dachgauben können, je nach
Dachkonstruktion, mit oder ohne Einbeziehung des Kniestocks (hoher ca. 1,7 m, mittelhoher
ca. 1,0 m oder niedriger Kniestock ca. 0,6 m ) ausgeführt werden. Die Konstruktion wird auf den Sparren angebracht. Im Gegensatz zu liegenden Wohndachfenstern erweitern sie den Wohnraum. Der Lichteinfall ist im Vergleich zu liegenden Dachfenstern ungünstiger. In Hinblick auf Konstruktion und Deckung sollten sich die Gauben ganz selbstverständlich in die Dachlandschaft einfügen. Die Auswahl reicht von Schleppgaube bis hin zu Fledermausgaube (siehe folgende Abb.).
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| Der Einbau einer
Dachterrasse ist genehmigungspflichtig. Die Terrasse kann auf das Dach aufgeständert werden, in das Dach eingeschnitten oder in der Giebelseite (als Wintergarten oder offen) integriert werden. Dachterrassen sind konstruktiv und damit finanziell aufwendig und sollten nur mit Hilfe von Statikern, Architekten und anerkannten Handwerksbetrieben ausgeführt werden. Dachterrassen werden wie Flachdächer behandelt. Sie benötigen zwei voneinander unabhängige Abläufe, und ihre Abdichtung (insbesondere an den Rändern: mindestens 15 cm Spritzwasserschutz) muß besonders sorgfältig ausgeführt werden. Die Lage der Terrasse über Wohnräumen bedarf einer zusätzlichen Wärmedämmung, und der Terrassenbelag muß frostsicher ausgebildet sein. Eine Fußbodenheizung wirkt dem Feuchtigkeitseintritt entgegen und ermöglicht auch die Benutzung an kühleren Tagen. Bei leichten Stahlkonstruktionen mit Gitterrosten ist es möglich, über die normale Dachdeckung zu entwässern. In der folgenden Abbildung wird ein möglicher Bodenaufbau dargestellt.
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