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3. Dachausbau


3.1. Vorbemerkung

Dächer sollen Gebäude vor allem vor Witterungseinflüßen schützen.

Die Dachform wird unter anderem von regionalen Witterungsverhältnissen und der Nutzung bestimmt.

So haben sich in regen- und sturmreichen Gebieten steile Dächer mit kleinem Dachüberstand bewährt, während sich in schneereichen Gegenden flachere Dächer mit großem Dachüberstand durchgesetzt haben.

Die Gestaltung des Daches (Dachform, Neigung, Dachflächenfenster, Gauben, Dachbegrünung, Dachterrassen, Dachüberstände, Dacheindeckung usw.), Detaillösungen (z.B. Traufe, Ortgang) und die damit verbundene Aussage lassen dem Bauherren und Architekten viele Möglichkeiten offen.

Da der planerische Aufwand eines Dachausbaues sehr groß ist, wird er häufig im Zuge einer Hausmodernisierung durchgeführt.
3...2. Gründe für Dachausbau / Modernisierung
3...3. Dachneigung
3...4. Baurecht
3...5. Dachkonstruktion
A 3.5.1. Pfettendach
A 3.5.2. Sparrendach
3...6. Dachform
3...7. Dachaufbau
A 3.7.1. Dachhaut / Dachdeckung
A A 3.7.1.1. Umdeckung
A A 3.7.1.2. Neueindeckung
A A A 3.7.1.2.1. Vorbemerkung
A A A 3.7.1.2.2. Tondachziegel
A A A 3.7.1.2.3. Betondachsteine
A A A 3.7.1.2.4. Schieferdeckung
A A A 3.7.1.2.5. Holzschindeln
A A A 3.7.1.2.6. Faserzement
A A A 3.7.1.2.7. Metalleindeckungen
A 3.7.2. Unterspannbahn / Unterdach
A 3.7.3. Wärmedämmung
A A 3.7.3.1. Zwischensparrendämmung
A A 3.7.3.2. Wärmedämmung auf dem Sparren
A A 3.7.3.3. Wärmedämmung unter dem Sparren
A 3.7.4. Windsperre
A 3.7.5. Innenschale
3...8. Kaltdach
3...9. Warmdach
3.10. Umkehrdach
3.11. Brandschutz
3.12. Schallschutz
3.13. Dachverglasung
A 3.13.1. liegende Dachfenster
A 3.13.2. liegende Wohnraumdachfenster
A 3.13.3. Dachgauben
3.14. Dachterrassen

 

3.2. Gründe für Dachausbau / Modernisierung


- Undichtigkeit der Dachfläche:
Durch Frosteinwirkung und mechanische Beschädigung werden Dachziegel und / oder Mörtelverstrich porös, und so kann vermehrt Nässe, Staub und Wind in den Dachraum eindringen.
- Randanschlüsse defekt:
Umfangreiche Defekte an Randanschlüssen können für die Erneuerung des Daches mitverantwortlich sein.
- Unterkonstruktion beschädigt:
Bei Hausschwammbefall müssen die befallenen Pfosten, Pfetten, Deckenbalken etc. ausgewechselt werden.
Die Tragkonstruktion sollte frei von Schädlingsbefall und Feuchtigkeit sein, diese Mängel können jedoch chemisch behandelt werden.
Bei Unklarheiten sollte ein Holzschutzfachmann hinzugezogen werden.
Rostende Metallverbindungen müssen entweder behandelt oder ausgewechselt werden.
- Unterkonstruktion nicht ausreichend tragfähig:
Die Tragkonstruktion muß überprüft werden, ob nicht schon Eingriffe vorgenommen wurden (z.B. Entfernung der Windrispe oder Pfosten), bzw. ob sie für die neue Nutzung ausreichend tragfähig ist.
- Schornstein baufällig:
Alte Schornsteine sind häufig sehr stark von Feuchtigkeit befallen. Unbenutzte Schornsteine sollten deshalb abgetragen und benutzte saniert werden.
- Unterspannbahn nicht vorhanden:
Unterspannbahnen verhindern das Eindringen von Staub und Feuchtigkeit. Es ist fast unerläßlich, das Dach neu- oder umzudecken, um die Unterspannbahn sinnvoll einbauen zu können.
- Wärmedämmung nicht vorhanden:
Die Wärmedämmung sollte nachträglich nur dann eingebaut werden, wenn eine funktionsfähige Unterspannbahn vorhanden ist, da sonst das Risiko eines Wassereintritts relativ groß ist.
- Vergrößerung der Wohnfläche:
Der Dachausbau bei Einfamilienhäusern geschieht durch Ausbau oder Aufstockung des gesamten Dachraumes.
- Bei mehrgeschossigen Wohnhäusern kann das Dachgeschoß z.B. ausgebaut werden:
- als separate Wohnung
- als Maisonettewohnung in Verbindung mit dem darunterliegenden Normalgeschoß
- in Form von zwei Dachebenen

 

3.3. Dachneigung


Die Dachneigung und die Hausbreite sind entscheidend für die Nutzungsmöglichkeiten des Dachraums.

Je steiler das Dach und je breiter das Haus ist, desto größer ist auch die Nutzfläche. Gebäude mit weniger als 35 ° Dachneigung sollten deshalb insgesamt angehoben werden, um ausreichend Nutzfläche zu erhalten.

Bei der Wohnflächenberechnung werden Abstände zwischen Boden und Dachschräge zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte angerechnet.

Um die Genehmigung für einen Dachausbau zu Wohnzwecken zu erhalten, muß die Hälfte des Dachbodens mindestens 2,30 m hoch sein (die jeweiligen Landesbauordnungen sind entscheidend).

 

3.4. Baurecht


Der Einbau einer oder mehrerer abgeschlossener Wohnungen in den Dachraum ist genehmigungspflichtig.

Die Zulässigkeit und Realisierung des Dachausbaus wird durch Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung und durch Regelungen der jeweiligen Landesbauordnungen und Bebauungspläne bestimmt.

Diese geben Aufschluß über:
- Grundflächenzahl
- Geschoßflächenzahl
- Baumasse
- die einzuhaltende Abstandsflächen
- Erschließung
- Fluchtwege
- Aufzüge
- erforderliche Parkplätze
- Brand- und Schallschutz
- und vieles mehr

Bevor der Bauantrag durch den Planvorlageberechtigten eingereicht wird, sollte das Bauvorhaben mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu Anfang der Planung abgestimmt werden, um auf diese Weise unnötige Planungskosten zu vermeiden.

 

3.5. Dachkonstruktion


Der Dachstuhl ist in der Regel aus einer zimmermannsmäßigen oder ingenieursmäßigen Holzkonstruktion (Sparren-, Pfettendach und deren Variationen) ausgebildet.

Aus brandschutztechnischen und statischen Gründen können größere Wohnanlagen auch Dachkonstruktionen aus Beton aufweisen.

 

3.5.1. Pfettendach


Während die First- und Mittelpfetten ihre Lasten auf Stützen übertragen, leitet die Fußpfette die Dachlasten auf die Außenwand ab (siehe Abb.).


 

3.5.2. Sparrendach


Das Sparrendach benötigt keine Stützen im Raum, die auftretenden Kräfte werden ausschließlich über die Außenwände abgefangen.

Bei längeren Sparren (ab 4,50 m) werden Kehlbalken eingeführt, die die Dachkonstruktion horizontal aussteifen (siehe Abb.).


 

3.6. Dachform


Neben den nachfolgend beschriebenen und abgebildeten Dachformen, gibt es einen Vielzahl von Sondervarianten.





- Mansarddach: Hier sind tragende Stützen meistens unumgänglich.
Der Dachraum wird dabei besser ausgenützt, weil die Dachflächen zunächst erst in Kopfhöhe geknickt sind. Somit stellt ein Abschnitt der Dachfläche eine leicht geneigte Außenwand dar.
- Walmdach: Die Tragkonstruktion ist ein Pfettendach.
Gerade Giebelwände, wie beim Satteldach, sind nicht vorhanden.

- Kniestock: Bei Kniestockhäusern liegen die Fußpfetten auf Wandscheiben / Stützen auf.

 

3.7. Dachaufbau


 

3.7.1. Dachdeckung


Die Dachhaut / Dachdeckung leitet anfallende Niederschläge in die Dachrinne ab.
Sie schützt jedoch nicht vor Flugschnee, diese Funktion übernimmt die Unterspannbahn.

 

3.7.1.1. Umdeckung


Umdecken ist nur rentabel, wenn die Dachdeckung noch sehr gut erhalten ist. Ansonsten würden zu viele Ziegel bei dem Arbeitsgang zerstört werden.

Bei diesem Verfahren werden die Ziegel flächenweise abgenommen, die alte Lattung entfernt, (evt. Schalung montiert) eine Unterspannbahn aufgebracht, die Konterlattung und Lattung aufgenagelt und die alten Dachziegel wieder verlegt.

Die Baukosten betragen hierbei ca. 70 DM / m², die Lebensdauer ist von dem Zustand der vorhandenen Dachdeckung abhängig (Vergleich: neue Tondachziegel ca. 105 DM / m²).

 

3.7.1.2. Neueindeckung


Dachneigung, Einsatzgebiet, bauaufsichtliche Behörden und letztendlich der Geschmack des Bauherren und Architekten sind für die Wahl der Dachdeckung von entscheidender Bedeutung.

Randdetails (First, Traufe, Ortgang etc.) müssen besonders sorgfältig ausgeführt werden, um Schadensfälle einzugrenzen.

 

3.7.1.2.1. Vorbemerkung


Bei der Dacheindeckung verwendet man:
- Tondachziegel
- Betondachsteine
- Schieferdeckung
- Holzschindeln
- Faserzement
- Glaseindeckung
- Metalleindeckungen

Neben diesen Dacheindeckungen gibt es noch Bitumendachschindeln, Glaseindeckung, Stroh und Reet als Varianten.

 

3.7.1.2.2. Tondachziegel


Sie werden je nach Art zwischen 22° und 90° Dachneigung verarbeitet.

Biberschwanz- und Hohlpfannendeckung können in verschiedenen Deckungsarten ausgeführt werden, wie z.B.:

PFANNE41.GIF (3671 Byte)

- Doppeldeckung
- Kronendeckung (Biberschwanz)
- Aufschnittdeckung (Hohlpfannendeckung) etc.


Des weiteren gehören dazu:

- Mönch und Nonne PFANNE2.GIF (5177 Byte)



- Flachdachpfannen pfanne1.gif (3125 Byte)



- Falzziegel
- Muldenfalzziegel



- Falzpfannen pfanne501.gif (3788 Byte)



- Reformpfannen
- Krempziegel
- Strangfalzziegel

Sie eignen sich für denkmalgeschützte Gebäude.

 

3.7.1.2.3. Betondachsteine


Betondachsteine sind ca. 12% günstiger (Baukosten Stand 1997: ca. 90 DM/m²) als Tondachziegel.

Ihre Lebensdauer von ca. 40 Jahren (sehr stark von lokalem Klima, Umwelteinflüßen etc. abhängig) ist im Vergleich zur Tonziegeldeckung (ca. 28 Jahre) häufig günstiger.

Betondachsteine werden mit hochliegendem, einfachem und tiefliegendem Längsfalz angeboten.

Ihre Verwendung für denkmalgeschützte Gebäude ist umstritten.




PFANNE31.GIF (4189 Byte)

 

3.7.1.2.4. Schieferdeckung


Auch hier sind variationsreiche Dachdeckungen möglich (Schuppenschindeldach, doppellagiges Spundschindeldach etc.).

Sie sind altbewährt und werden auf Holzschalung mit darunterliegendee Dachbahn verlegt.

 

3.7.1.2.5. Holzschindeln


Zu ihnen zählen Nut-, Schar-, Lang-, Schuppen-, Rücken- und Legschindeln.

Sie werden ein- bis fünflagig verlegt.

 

3.7.1.2.6. Faserzement


Dachplatten werden als Schieferersatz verwendet.

Sie sind fast doppelt so teuer wie Betondachziegel (ca. 170 DM/m²) und sind zur Verlegung auf denkmalgeschützten Häusern umstritten.

Standard- und Kurzwellplatten werden vor allem bei großen Flächen eingesetzt.

 

3.7.1.2.7. Metalleindeckungen


Zu Metalleindeckungen zählen:
- Blechdeckungen aus verzinktem Stahl
- nichtrostendem Stahl
- Aluminium
- Titanzink
- Kupfer
- Walzblei

Bei Berührung zwischen Holz, frischem Beton oder Mörtel und verzinktem Stahlblech, Walzblei, Zink oder Aluminium können unerwünschte chemische Reaktionen ablaufen, die durch eine Zwischenschicht (z.B. Kunststoff- Dachbahnen, Dichtungsbänder, bituminöse Anstriche etc.) unterbunden werden.

Dabei ist auf die chemische Verträglichkeit von Blechdeckung und Zwischenschicht zu achten.

 

3.7.2. Unterspannbahn


Die Unterspannbahn dient als Schutz vor Nässe und Staub von außen.

In der Regel wird sie unter der Lattung angebracht.

Sie muß schwer entflammbar, wasserdicht, reißfest und ausreichend atmungsaktiv sein.

Der hinterlüftete Raum zwischen Dachdeckung (Dachhaut) und Unterspannbahn muß mindestens 24 mm betragen, damit eingedrungene Feuchtigkeit abtrocknen kann.

 

3.7.3. Wärmedämmung


Für die Dachdämmung dürfen nur genormte Dämmstoffe oder bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe verwendet werden.

Mineralische Dämmstoffe können nachträglich ihr Volumen vergrößern. Auch dann muß die Hinterlüftung noch ausreichend sein.

Die Wärmedämmung darf sich nicht aufwölben (Luftschicht zwischen Unterdach und Dämmschicht darf nicht versperrt werden, damit eingedrungene Feuchtigkeit abtrocknen kann).

Darüber hinaus muß die Wärmedämmung fugenfrei zu den begrenzenden Bauteilen abschließen.

 

3.7.3.1. Zwischensparrendämmung


Dieses Verfahren der Wärmedämmung ist sowohl für die nachträgliche Dämmung von Dachräumen geeignet, bei denen die Eindeckung erhalten bleibt, als auch bei Erneuerung der alten Eindeckung.

Hierbei wird der Raum zwischen den Sparren gedämmt.

Die Dämmstoffdicke hängt von ihrer Wärmeleitfähigkeit ab (je kleiner der Wert, desto besser die Wärmedämmung), außerdem muß ein Lüftungsquerschnitt von mind. 3- 4 cm (Zwischenraum zwischen Dämmung, Schalung) gewährleistet sein (siehe folgende Abb.).

Zwischensparrendämmung stellt die günstigste Variante dar.

Bei unsachgemäßem Einbau können Wärmebrücken (zwischen Sparren und Dämmung) entstehen.


 

3.7.3.2. Wärmedämmung auf dem Sparren


Die gesamte Dacheindeckung muß abgenommen werden. Deshalb bietet sich dieses Verfahren der Wärmedämmung für defekte Dacheindeckungen an.

Die Wärmedämmung (Hartschaumplatten) wird auf der Schalung aufgebracht.

Diese Variante ermöglicht es, die Sparren sichtbar zu lassen.

Da alle Holzteile als Sichtsparren und Sichtschalung ausgeführt sind, ist die Anschaffung erheblich teurer als bei der Dämmung zwischen den Sparren.

Wärmebrücken werden durch die Aufsparrendämmung vermieden, und der Wohnraum ist im Vergleich zur Zwischensparrendämmung etwas größer (siehe folgende Abb.).


 

3.7.3.3. Wärmedämmung unter dem Sparren


Wenn die vorhandene Dacheindeckung und die unterseitige Dachbekleidung funktionsfähig sind, werden Kanthölzer in Dämmstoffdicke quer zu den Sparren aufgebracht und der Zwischenraum mit einem Dämmstoff ausgekleidet. Unterseitig wird dann z.B. eine Rigipsplatte angeschraubt (siehe folgende Abb.).




Eine nachträgliche Dämmung unter dem Sparren wird vor allem bei solchen Dachkonstruktionen eingesetzt, bei denen die erforderliche Dämmstoffdicke und der benötigte Lüftungsquerschnitt aus Platzgründen nicht zwischen den Sparren untergebracht werden können (zu geringer Sparrenquerschnitt).

 

3.7.4. Windsperre / Dampfsperre


Um den Innenraum winddicht abzuschließen (Energieverlust und auch eindringende Feuchtigkeit vermeiden) wird die Windsperrfolie zum Raum hin verlegt.

Sie wird überlappend verlegt, die Stöße verklebt und die Wandanschlüsse verleistet (Fugendichtigkeit).

Gleichzeitig kann sie, wenn sie den vorgeschriebenen Dampfsperrwert erreicht, als Dampfsperre wirksam sein.

Die Dampfsperre verhindert Dampfdiffussion (von Innen- zum Außenraum) und damit Tauwasserbildung in der Dachkonstruktion.

Mit Ausnahmen (Schaumkunststoffe) sollte grundsätzlich raumseitig z.B. eine 0,2 mm PE- Folie oder eine 0,05 mm Aluminiumfolie eingebaut werden. Auch sie wird überlappend verlegt, die Stöße verklebt und die Wandanschlüsse verleistet (Fugendichtigkeit).

 

3.7.5. Innenschale


Die Innenseite des Dachaufbaues kann z.B. mit Rigips auf einer Lattung oder einer Holzschalung verkleidet werden.

Es werden auch Verbundsysteme angeboten, die z.B. Wärmedämmung, Dampfsperre und Innenverkleidung in einem Stück beinhalten.

Winddichte Innenverkleidungen benötigen keine zusätzlichen Windsperren (nicht verwechseln mit Dampfsperren). Zu winddichten Innenverkleidungen zählen z.B. sauber verfugte Ausbauplatten.

 

3.8. Kaltdach


Kaltdächer sind hinterlüftete Dächer, wobei die Kaltluft zwischen Dacheindeckung und Aufbau (z.B. Unterspannbahn, Schalung, Wärmedämmung, Dampfsperre etc.) zirkulieren kann.




Diese Be- und Entlüftung muß unter bauphysikalischen Gesichtspunkten richtig angeordnet sein, um Tauwasserbildung entgegenzuwirken.

Die Vorteile eines Kaltdaches sind:

- Wasserdampf kann in kälteren Jahreszeiten durch den First entweichen.
- Die gleichmäßige Oberflächentemperatur sorgt für ein gleichmäßigeres Abtauen von Schneeschichten.
- Kein Hitzestau im Sommer, da die Wärme durch die Luftströmung zwischen Traufe (Belüftung) und First (Entlüftung) entweichen kann.
- Die Oberflächentemperatur auf der Dachhaut wird im Sommer durch die Luftströmung gesenkt.

Man unterscheidet zwischen ausgebautem (Dämmung unter, über oder zwischen den Sparren) und nicht ausgebautem (Dämmung auf oberster Geschoßdecke) Dachraum (siehe folgende Abb.).


 

3.9. Warmdach


Der Dachaufbau ist nicht hinterlüftet, die einzelnen Schichten (z.B. Unterspannbahn, Wärmedämmung, Dampfsperre etc.) liegen unmittelbar aufeinander (siehe folgende Abb.).









 

3.10. Umkehrdach


Beim Umkehrdach befindet sich die Dämmung (abgedeckt z.B. durch Kiesschüttung) oberhalb der Abdichtung und schützt sie so besser vor UV- Strahlung und Witterungeinflüssen.

Eine Dampfsperre ist nicht mehr notwendig.

Die Dachdecke sollte möglichst aus mindestens 10 cm dickem Stahlbeton bestehen, um die kurzzeitig auftretenden Wärmeverluste von bis zu 30% kompensieren zu können.

An die Wärmedämmung werden erhöhte Anforderungen gestellt. Sie muß verrottungsfest, form-, wasser-, frostbeständig und trittfest ausgebildet sein.

Um Wärmebrücken zu vermeiden, muß sie maßgenau verlegt sein (siehe folgende Abb.).


 

3.11. Brandschutz


Dachgeschoßwohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen mindestens mit F30 (feuerhemmenden) Baustoffen ausgeführt werden. Das bedeutet, daß die Decken, Türen und Wände feuerhemmend gegen die darunterliegende Wohnung und gegen unausgebaute Dachräume abschließen müssen.

Trennwände zwischen Dachwohnungen sind feuerbeständig auszuführen (F90).

Die Pfosten, Riegel etc. der Dachkonstruktion werden meistens mit besonderen Gipskartonplatten beplankt.

Für Einfamilienhäuser treffen diese Brandschutzmaßnahmen nicht zu.

 


3.12. Schallschutz



In alten Häusern, bedingt durch Holzbalkendecken mit Füllungen, werden die Anforderungen an Trittschallschutz meistens nicht erfüllt und benötigen eine Nachbesserung (Aufdoppelung der Böden bzw. Wände).

 

3.13. Dachverglasung


 

3.13.1. liegende Dachfenster


Liegende Dachfenster sind in der Regel genehmigungsfrei.

Sie unterteilen sich in:
- Dachfenster aus Blech, die zur Beleuchtung, Belichtung und Wartung von nicht ausgebauten Dachräumen dienen
- Wohnraumdachfenster, die bei ausgebauten und bewohnbaren Dachräumen Anwendung finden

Wohnraumdachfenster unterscheiden sich durch weitgehende Zugfreiheit, Isolierverglasung und wärmegedämmte Zargenausführung von Dachfenstern.

 

3.13.2. liegende Wohnraumdachfenster


Je nach Hersteller werden die unterschiedlichsten Varianten und Größen von Festverglasungen, Ausstiegsflügeln, Hebe- Schiebe-, Schwing- Hebe- und Schwing- Klappflügel mit verschiedenen Verglasungsarten angeboten (siehe folgende Abb.).


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Viele Hersteller bieten auch gleichzeitig den passenden Sonnenschutz (Jalousien, Rollos) an.

Die Technik der Schrägverglasung ist sogar so ausgereift, daß Firstbereiche oder ganze Dachflächen in Glas aufgelöst werden können.

Dachfenster werden in Dächer mit einer Neigung 25- 85 Grad eingebaut.

Für flachere Neigungen werden aufgesattelte Dachfenster verwendet, die den Eintritt von Wasser verhindern.

Sie können entweder zwischen die Sparren gesetzt werden (wobei ihre Breite dann von der Größe des Sparrenfeldes abhängig ist) oder sich mit Hilfe von Wechseln über mehrere Sparrenfelder erstrecken.

Beim Einbau der Fenster soll die Augenhöhe im Stehen nicht unterschritten werden. Sie vergrößert optisch den Raum und bietet mehr Aussicht.

Bei schlecht erreichbaren Fenstern wird der Flügel entweder durch eine Kurbelstange oder über einen Elektromotor mit oder ohne Steuerzentrale bedient.

Liegende Wohnraumfenster stellen die preisgünstigere Lösung dar.

3.13.3. Dachgauben


Dachgauben können, je nach Dachkonstruktion, mit oder ohne Einbeziehung des Kniestocks (hoher ca. 1,7 m, mittelhoher ca. 1,0 m oder niedriger Kniestock ca. 0,6 m ) ausgeführt werden.

Die Konstruktion wird auf den Sparren angebracht.

Im Gegensatz zu liegenden Wohndachfenstern erweitern sie den Wohnraum.

Der Lichteinfall ist im Vergleich zu liegenden Dachfenstern ungünstiger.

In Hinblick auf Konstruktion und Deckung sollten sich die Gauben ganz selbstverständlich in die Dachlandschaft einfügen.

Die Auswahl reicht von Schleppgaube bis hin zu Fledermausgaube (siehe folgende Abb.).






Gauben sind in der Regel genehmigungspflichtig.

Liegende und stehende Dachfenster lassen sich auch kombinieren.

 

3.14. Dachterrassen


Der Einbau einer Dachterrasse ist genehmigungspflichtig.

Die Terrasse kann auf das Dach aufgeständert werden, in das Dach eingeschnitten oder in der Giebelseite (als Wintergarten oder offen) integriert werden.

Dachterrassen sind konstruktiv und damit finanziell aufwendig und sollten nur mit Hilfe von Statikern, Architekten und anerkannten Handwerksbetrieben ausgeführt werden.

Dachterrassen werden wie Flachdächer behandelt.

Sie benötigen zwei voneinander unabhängige Abläufe, und ihre Abdichtung (insbesondere an den Rändern: mindestens 15 cm Spritzwasserschutz) muß besonders sorgfältig ausgeführt werden.

Die Lage der Terrasse über Wohnräumen bedarf einer zusätzlichen Wärmedämmung, und der Terrassenbelag muß frostsicher ausgebildet sein.

Eine Fußbodenheizung wirkt dem Feuchtigkeitseintritt entgegen und ermöglicht auch die Benutzung an kühleren Tagen.

Bei leichten Stahlkonstruktionen mit Gitterrosten ist es möglich, über die normale Dachdeckung zu entwässern.

In der folgenden Abbildung wird ein möglicher Bodenaufbau dargestellt.


 




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