Kachel- und Kaminöfen sind Einzelheizungen, die an einen eigenen
Schornstein angeschlossen werden. Der zuständige
Bezirksschornsteinfeger berät hinsichtlich:
| - |
baurechtlicher
Bestimmungen |
| - |
Eignung
des Schornsteins |
| - |
Bauarten |
| - |
feuerpolizeilicher
Maßnahmen beim Aufstellen und Anschließen von Feuerstätten |
|
Darüber hinaus können
Architekten, Innenarchitekten, Verbraucherberatungsstellen, der
Fachhandel, Fachliteratur und Prüfstellen von Brennstofflieferanten als
Informationsquellen dienen.
Kaminöfen
bzw. Kachelöfen für feste Brennstoffe müssen neben gestalterischen
Ansprüchen auch folgenden Anforderungen gerecht werden:
| - |
Umweltfreundlichkeit |
| - |
Sicherheit |
| - |
Wirtschaftlichkeit |
| - |
Gebrauchstauglichkeit
und dgl. (siehe auch DIN 18 891 und DIN 18 893) |
|
Die Genehmigungspflicht
zur Errichtung bzw. Änderung von festen und flüssigen Feuerstätten
(Ausnahme offene Kamine) wird in den einzelnen Bauordnungen der Länder
unterschiedlich gehandhabt. Häufig ist das Errichten und Ändern einer
Feuerstätte bis zu 50 kW Nennwärmeleistung genehmigungsfrei.
Unter ökologischen Gesichtspunkten sind die erhöhten
Schadstoffemissionen (schlechter Wirkungsgrad) negativ zu bewerten.
|