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Wärmepumpen: Angebote genau prüfen

Verbraucherzentrale bietet Ratsuchenden Checkliste und Mustervertrag

Die tatsächlichen Kosten für Wärmepumpenanlagen liegen oft höher als es die anbieterseitigen Zahlen vermuten lassen, so das Ergebnis einer unlängst von Energieexperten der Verbraucherzentralen bundesweit durchgeführten Untersuchung von über 50 Fachunternehmen. „Daher bietet die Verbraucherzentrale Sachsen nun eine Checkliste, die Hauseigentümern helfen soll, typische Fehler und überzogene Erwartungen bei Planung und Installation einer Wärmepumpe zu vermeiden“, informiert Juliane Dorn, Koordinatorin des Energieprojektes der Verbraucherzentrale Sachsen. „Darüber hinaus können Interessenten im Rahmen eines Beratungsgespräches mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale eine Mustervereinbarung erhalten, in der Unternehmer vor der Installation einer Wärmepumpe eine so genannte Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern.“ Wird diese nicht erreicht, muss ihm der Anbieter die zusätzlich entstehenden Stromkosten ersetzen, es sei denn, der Unternehmer hat die Unterschreitung nicht zu vertreten.

Die Jahresarbeitszahl ist die Messgröße für die Effizienz einer Wärmepumpe. Sie stellt das Verhältnis zwischen der abgegebenen Wärme für Heizung und Warmwasser und dem dafür verbrauchten Betriebsstrom eines Jahres dar. Je höher die Jahresarbeitszahl, desto niedriger sind Stromverbrauch, Betriebskosten und Umweltbelastung durch diese Heizungstechnik.

In der Praxis führen fehlerhafte Planung und Installation häufig zu niedrigeren Jahresarbeitszahlen als von den Anbietern in der Werbung und in Vorab-Berechnungen versprochen. Damit Wärmepumpen als sinnvolle Alternative zu klassischen Wärmeerzeugern eingesetzt werden können, sollten Verbraucher daher Angebote von einem unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentralen prüfen lassen.

Mit der von der Verbraucherzentrale erstellten Mustervereinbarung geht es nicht darum, Lasten einseitig zu den Anbietern zu verschieben. Anbieter allerdings haben einen gewissen Wissensvorsprung und genießen zudem oft einen Vertrauensvorschuss seitens der Kunden. Wenn der Händler bzw. Fachmann künftig beispielsweise darüber informiert, dass eine Wärmepumpenanlage nur mit Dämmmaßnahmen am Haus und mit Änderungen an der Heizungshydraulik eine sinnvolle Maßnahme ist, ist bereits viel erreicht. Von der Zusicherung einer Jahresarbeitszahl verspricht sich die Verbraucherzentrale neben einer besseren Verbraucheraufklärung eine bessere Anlagenqualität im Markt und eine Zunahme der Fernüberwachung zur Vermeidung von Nutzerfehlern und technischen Defekten.

Die „Checkliste Wärmepumpen“ steht zum kostenlosen Download bereit unter: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de, unter „Info-Broschüren“

Die Mustervereinbarung über eine festgelegte Jahresarbeitszahl bekommen Hauseigentümer innerhalb einer Energieberatung, die von der Verbraucherzentrale Sachsen an 45 Standorten angeboten wird (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de). Die Aushändigung dieser Vereinbarung erfolgt nur über die Energieberater, da es notwendig ist, diese zu erläutern und darüber hinaus die Möglichkeit besteht, individuelle Fragen zu stellen.

Für weitere Fragen zur Energieeffizienz wie zur Vereinbarung von Beratungsterminen können sich Ratsuchende an das kostenlose Energieberatungstelefon der Verbraucherzentrale Sachsen wenden, unter 0800-0410310, erreichbar dienstags-donnerstags von 9-18 Uhr.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.




Das Herz des Hauses ....

 

Verbraucherzentrale enttarnt Kostenfallen in Verträgen

Baufirmen übervorteilen Häuslebauer

Kunden werden von Baufirmen im Rahmen des rechtlich gerade noch Zulässigen systematisch benachteiligt – das ergibt die Prüfung von rund 200 Bauverträgen, die die Verbraucherzentrale jährlich durchführt. Im schlimmsten Fall kann die Unterschrift unter einen Bauvertrag die wirtschaftliche Existenz der Bauherren ruinieren. Die Verbraucherzentrale fordert daher bessere gesetzliche Regelungen zur Bauleistungsbeschreibung, zur Gestaltung der Abschlagszahlungen und zur Kundenabsicherung beim Konkurs eines Bauunternehmens.

Die Überprüfungen der Verbraucherzentrale zeigen: Unerfahrene Bauherren erkennen nicht, dass sie bis zur Fertigstellung einer Immobilie erhebliche Zusatzkosten bestreiten müssen. Überprüfte Leistungsbeschreibungen zeichnen sich häufig durch Unbestimmtheit aus, enthalten Änderungsvorbehalte zu Gunsten der Baufirmen; der Bezug auf Normen suggeriert besondere Qualität, wo nur Mindeststandards erfüllt werden. Notwendige Leistungen wie etwa Anschlüsse für Gas, Wasser, Strom oder die Deponierung des Erdaushubs werden nicht erwähnt. Hat der Kunde erst einmal unterschrieben, muss er diese Leistungen teuer über die Baufirma oder ihre Subunternehmen abwickeln. Regelmäßig in Verträgen verschwiegene finanzielle Stolperfallen sind die ‚Ausstattung nach Bemusterung’, die üblicher Weise nach Vertragsunterzeichnung konkretisiert wird. Hier kommen schnell zehntausende Euro zusätzlicher Kosten zusammen. Geht der Bauunternehmer pleite, hat sein Kunde meist mehr bezahlt, als an Gegenwert auf der Baustelle steht. Für die Fertigstellung der Bauruine muss er unverhältnismäßig viel Geld aufbringen.
Die ‚Bauangebotsprüfung’ der Verbraucherzentrale weist vor Unterzeichnung des Vertrages auf Fallstricke und Risiken hin und gibt konkrete Empfehlungen für die Nachbesserung des Vertragsentwurfes. Ein Architekt prüft Baubeschreibung und Pläne, ein Fachanwalt die Vertragsbedingungen. Die Prüfung kostet 320 Euro. Diese Beratung wird in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Ulm angeboten. (Informationen unter http://www.vz-bw.de/bauberatung ).


Der Energieausweis zeigt´s:  

Sparhaus oder Energieschleuder

Seit Juli 2008 müssen Eigentümer gebrauchter Immobilien den neuen Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf auf Verlangen vorlegen. So können sich künftige Bewohner informieren, ob es sich beim ersehnten Traumhaus um einen „Energiesparer“ oder eine „Energieschleuder“ handelt. Im zweiten Fall ist Rat vom Fachmann gefragt. Dieser schnürt ein passgenaues Modernisierungspaket und schätzt die Kosten. „Für diese sollten die neuen Eigentümer von vornherein ein finanzielles Polster einplanen“, empfehlen die Experten der Landesbausparkassen (LBS).

 

Für Häuser bis Baujahr 1965 gilt die Ausweispflicht ab sofort. Für später errichtete Gebäude greift sie ab Januar 2009. Der Energieausweis wird nur für ganze Gebäude erstellt, nicht für einzelne Wohnungen. Es gibt zwei Varianten: Beim bedarfsorientierten Ausweis wird der rechnerische Energiebedarf anhand des Gebäudezustands ermittelt, der verbrauchsorientierte hält den tatsächlichen Energieverbrauch fest. Grundsätzlich können Hausbesitzer frei wählen. Pflicht ist der bedarfsorientierte Ausweis nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet und nicht modernisiert wurden.

 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet Käufer älterer Häuser schon seit 2002 zu energetischen Nachrüstungen bei Heizung und Dämmung. Meist sind aber weitere Maßnahmen nötig, um den Energieverbrauch deutlich zu senken. Im Zweifel hilft ein Fachmann. Der kennt die Schwachstellen und weiß, welche Maßnahmen möglich und sinnvoll sind.

Ungedämmte Außenwände und Fenster – in den 1920er Jahren gab es praktisch keinen Wärmeschutz. Bis in  die 1950er und 1960er Jahre finden sich häufig ungedämmte Sattel- oder Flachdächer und Balkonplatten. Doppelverglasung und wärmedämmende Materialien sorgen erst seit Baujahr 1980 für einen zeitgemäßeren Energiezustand. 

"Käufer von älteren Immobilien sollten Modernisierungskosten bei der Finanzierung unbedingt einkalkulieren", raten die LBS-Experten. Mit einem Bausparvertrag lässt sich das Kapital für Erwerb und Modernisierung gezielt ansparen.

Quelle: pr nord corporate communication

 

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Tagesaktuelle Heizölpreise 

 

Muster-Baubeschreibung spart Kosten:

Fehler im Bauvertrag vermeiden

Viele Bauherren erleben ein böses Erwachen, wenn sich herausstellt, dass der zu einem Festpreis unterzeichnete Bauvertrag nicht alle notwendigen und gewünschten Leistungen am neuen Haus enthält. Bau- und Leistungsbeschreibungen, die mit dem Vertrag vereinbart werden, lassen vieles offen - meist zum Vorteil des Bauunternehmens. Am Ende kostet das Wunschhaus wesentlich mehr als erwartet. Die Musterbaubeschreibung der Verbraucherzentrale hilft, die vertraglichen Pflichten des Bauunternehmens konkret festzulegen und damit die Baukosten besser im Griff zu halten.

"Wer sich die Leistungsbeschreibungen von Bauprojekten ansieht, findet nur selten verbindliche, rechtlich belastbare Aussagen,“ kritisiert Christian Michaelis, Bauexperte der Verbraucherzentrale. Ganze Häuser werden auf lediglich drei DIN-A-4-Seiten beschrieben. Beim Punkt ‚Heizung’ heißt es schlimmstenfalls schlicht ‚Deutsches Markengerät’. ‚Bodenbelag: Fußbodenbeläge auf ungefliesten Flächen’ kann Kunststoff- oder Teppichboden, Parkett, oder Laminat bedeuten. Auch der Begriff 'schlüsselfertig' ist nicht verbindlich definiert - häufig fehlen Angaben und Kosten zu Leistungen wie Hausanschlüsse, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten oder Maler- und Tapezierarbeiten. Alles, was nicht eindeutig schriftlich fixiert ist, kann der Unternehmer nach eigenem Ermessen ausführen - nicht unbedingt entsprechend den Vorstellungen des Bauherrn. Michaelis: „Vor Unterzeichnung des Bauvertrags muss man Art und Umfang der Leistung inklusive der Bemusterung detailliert festlegen und den Festpreis ermitteln lassen, damit sie Bestandteil des Vertrages werden.“

Die 216-seitige Musterbaubeschreibung mit interaktivem Formular und CD hilft, unterschiedliche Angebote vergleichbar zu machen und spätere Enttäuschungen, zusätzliche Kosten oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie kommt für 18,90 Euro per Post mit Rechnung ins Haus. Bestelladresse: Versandservice Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg, Fax 02962 / 80 01 49 oder per Email an: broschueren@vz-bw.de.


Quelle: www.vz-bw.de  

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