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Verbraucherzentrale
bietet Ratsuchenden Checkliste und Mustervertrag Die
tatsächlichen Kosten für Wärmepumpenanlagen liegen oft höher als
es die anbieterseitigen Zahlen vermuten lassen, so das Ergebnis einer
unlängst von Energieexperten der Verbraucherzentralen bundesweit
durchgeführten Untersuchung von über 50 Fachunternehmen. „Daher
bietet die Verbraucherzentrale Sachsen nun eine Checkliste, die
Hauseigentümern helfen soll, typische Fehler und überzogene
Erwartungen bei Planung und Installation einer Wärmepumpe zu
vermeiden“, informiert Juliane Dorn, Koordinatorin des
Energieprojektes der Verbraucherzentrale Sachsen. „Darüber hinaus können
Interessenten im Rahmen eines Beratungsgespräches mit einem
Energieberater der Verbraucherzentrale eine Mustervereinbarung
erhalten, in der Unternehmer vor der Installation einer Wärmepumpe
eine so genannte Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern.“ Wird diese
nicht erreicht, muss ihm der Anbieter die zusätzlich entstehenden
Stromkosten ersetzen, es sei denn, der Unternehmer hat die
Unterschreitung nicht zu vertreten. Die
Jahresarbeitszahl ist die Messgröße für die Effizienz einer Wärmepumpe.
Sie stellt das Verhältnis zwischen der abgegebenen Wärme für
Heizung und Warmwasser und dem dafür verbrauchten Betriebsstrom eines
Jahres dar. Je höher die Jahresarbeitszahl, desto niedriger sind
Stromverbrauch, Betriebskosten und Umweltbelastung durch diese
Heizungstechnik. In
der Praxis führen fehlerhafte Planung und Installation häufig zu
niedrigeren Jahresarbeitszahlen als von den Anbietern in der Werbung
und in Vorab-Berechnungen versprochen. Damit Wärmepumpen als
sinnvolle Alternative zu klassischen Wärmeerzeugern eingesetzt werden
können, sollten Verbraucher daher Angebote von einem unabhängigen
Energieberater der Verbraucherzentralen prüfen lassen. Mit
der von der Verbraucherzentrale erstellten Mustervereinbarung geht es
nicht darum, Lasten einseitig zu den Anbietern zu verschieben.
Anbieter allerdings haben einen
gewissen Wissensvorsprung und genießen zudem oft einen
Vertrauensvorschuss seitens der Kunden. Wenn der Händler bzw.
Fachmann künftig beispielsweise darüber informiert, dass eine Wärmepumpenanlage
nur mit Dämmmaßnahmen am Haus und mit Änderungen an der
Heizungshydraulik eine sinnvolle Maßnahme ist, ist bereits viel
erreicht. Von der Zusicherung einer Jahresarbeitszahl verspricht sich
die Verbraucherzentrale neben einer besseren Verbraucheraufklärung
eine bessere Anlagenqualität im Markt und eine Zunahme der Fernüberwachung
zur Vermeidung von Nutzerfehlern und technischen Defekten. Die
„Checkliste Wärmepumpen“ steht zum kostenlosen Download bereit
unter: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de,
unter „Info-Broschüren“ Die
Mustervereinbarung über eine festgelegte Jahresarbeitszahl bekommen
Hauseigentümer innerhalb einer Energieberatung, die von der
Verbraucherzentrale Sachsen an 45 Standorten angeboten wird (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de).
Die Aushändigung dieser Vereinbarung erfolgt nur über die
Energieberater, da es notwendig ist, diese zu erläutern und darüber
hinaus die Möglichkeit besteht, individuelle Fragen zu stellen. Für weitere Fragen zur Energieeffizienz wie zur Vereinbarung von Beratungsterminen können sich Ratsuchende an das kostenlose Energieberatungstelefon der Verbraucherzentrale Sachsen wenden, unter 0800-0410310, erreichbar dienstags-donnerstags von 9-18 Uhr. Quelle:
Verbraucherzentrale
Sachsen e.V. Das Herz des Hauses ....
Verbraucherzentrale
enttarnt Kostenfallen in Verträgen Baufirmen übervorteilen
Häuslebauer Kunden
werden von Baufirmen im Rahmen des rechtlich gerade noch Zulässigen
systematisch benachteiligt – das ergibt die Prüfung von rund 200
Bauverträgen, die die Verbraucherzentrale jährlich durchführt. Im
schlimmsten Fall kann die Unterschrift unter einen Bauvertrag die
wirtschaftliche Existenz der Bauherren ruinieren. Die
Verbraucherzentrale fordert daher bessere gesetzliche Regelungen zur
Bauleistungsbeschreibung, zur Gestaltung der Abschlagszahlungen und
zur Kundenabsicherung beim Konkurs eines Bauunternehmens. Die
Überprüfungen der Verbraucherzentrale zeigen: Unerfahrene Bauherren
erkennen nicht, dass sie bis zur Fertigstellung einer Immobilie
erhebliche Zusatzkosten bestreiten müssen. Überprüfte
Leistungsbeschreibungen zeichnen sich häufig durch Unbestimmtheit
aus, enthalten Änderungsvorbehalte zu Gunsten der Baufirmen; der
Bezug auf Normen suggeriert besondere Qualität, wo nur
Mindeststandards erfüllt werden. Notwendige Leistungen wie etwa
Anschlüsse für Gas, Wasser, Strom oder die Deponierung des
Erdaushubs werden nicht erwähnt. Hat der Kunde erst einmal
unterschrieben, muss er diese Leistungen teuer über die Baufirma oder
ihre Subunternehmen abwickeln. Regelmäßig in Verträgen
verschwiegene finanzielle Stolperfallen sind die ‚Ausstattung nach
Bemusterung’, die üblicher Weise nach Vertragsunterzeichnung
konkretisiert wird. Hier kommen schnell zehntausende Euro zusätzlicher
Kosten zusammen. Geht der Bauunternehmer pleite, hat sein Kunde meist
mehr bezahlt, als an Gegenwert auf der Baustelle steht. Für die
Fertigstellung der Bauruine muss er unverhältnismäßig viel Geld
aufbringen.
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Muster-Baubeschreibung
spart Kosten: Fehler
im Bauvertrag vermeiden
Viele
Bauherren erleben ein böses Erwachen, wenn sich herausstellt, dass
der zu einem Festpreis unterzeichnete Bauvertrag nicht alle
notwendigen und gewünschten Leistungen am neuen Haus enthält. Bau-
und Leistungsbeschreibungen, die mit dem Vertrag vereinbart werden,
lassen vieles offen - meist zum Vorteil des Bauunternehmens. Am Ende
kostet das Wunschhaus wesentlich mehr als erwartet. Die
Musterbaubeschreibung der Verbraucherzentrale hilft, die vertraglichen
Pflichten des Bauunternehmens konkret festzulegen und damit die
Baukosten besser im Griff zu halten. "Wer
sich die Leistungsbeschreibungen von Bauprojekten ansieht, findet nur
selten verbindliche, rechtlich belastbare Aussagen,“ kritisiert
Christian Michaelis, Bauexperte der Verbraucherzentrale. Ganze Häuser
werden auf lediglich drei DIN-A-4-Seiten beschrieben. Beim Punkt
‚Heizung’ heißt es schlimmstenfalls schlicht ‚Deutsches
Markengerät’. ‚Bodenbelag: Fußbodenbeläge auf ungefliesten Flächen’
kann Kunststoff- oder Teppichboden, Parkett, oder Laminat bedeuten.
Auch der Begriff 'schlüsselfertig' ist nicht verbindlich definiert -
häufig fehlen Angaben und Kosten zu Leistungen wie Hausanschlüsse,
Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten oder Maler- und Tapezierarbeiten.
Alles, was nicht eindeutig schriftlich fixiert ist, kann der
Unternehmer nach eigenem Ermessen ausführen - nicht unbedingt
entsprechend den Vorstellungen des Bauherrn. Michaelis: „Vor
Unterzeichnung des Bauvertrags muss man Art und Umfang der Leistung
inklusive der Bemusterung detailliert festlegen und den Festpreis
ermitteln lassen, damit sie Bestandteil des Vertrages werden.“ Die 216-seitige
Musterbaubeschreibung mit interaktivem Formular und CD hilft,
unterschiedliche Angebote vergleichbar zu machen und spätere Enttäuschungen,
zusätzliche Kosten oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu
vermeiden. Sie kommt für 18,90 Euro per Post mit Rechnung ins Haus.
Bestelladresse: Versandservice Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
e.V., Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg, Fax 02962 / 80 01 49
oder per Email an: broschueren@vz-bw.de. Bauherr.de - Die Seiten für den Bauherrn Bauherr.de ist ein klares, kompetentes, neutrales und umfangreiches Info- Center rund ums Bauen und ist sowohl für Bauherrn als auch für Baupartner (Produktfirmen, ausführende Firmen, Ingenieure etc.) interessant. Denn bei uns treffen Information, Angebot und Nachfrage zusammen. Bauherr.de vermittelt Fachwissen,
klärt auf, zeigt Alternativen, bietet Anregungen, Tipps, Trends und Termine, enthält
Konstruktionsbeispiele, Graphiken, Preise, Tabellen, Checklisten,
Finanzierungsmöglichkeiten, aktuelle Zinssätze etc. und bietet darüber hinaus ein
Herstellerverzeichnis. Die Themen werden von Fachjournalisten permanent aktualisiert und
ergänzt.
Bei uns sind Sie an der richtigen
Adresse! Schauen Sie einfach rein und überzeugen sich selbst von unserem
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