| 1. Trinkwasserversorgung | ||||||||||||
| 1.1.
Vorbemerkung Für den Bau von Gebäuden muß Trinkwasser in ausreichender Menge und Güte vorhanden sein. Wasser, bestimmt für gewerbliche und technische Zwecke muß nicht den Anforderungen an Trinkwasser gerecht werden, es wird mit "Kein Trinkwasser" gekennzeichnet. Trinkwasser muß frei von gesundheitsschädlichen Stoffen sein (Keime, Bakterien etc.). Dem geruch- und farblosem, kristallklarem und wohlschmeckendem Trinkwasser werden bestimmte Anteile an Sauerstoff, Kohlensäure, Salzen und geringe Mengen an Chlor (Neutralisation von Geruchs- und Geschmacksstoffen, Abtötung von Keimen) beigemengt. Enthaltene Mineralstoffe (überwiegend Magnesium und Kalzium) sind für die Wasserhärte entscheidend. Die Abrechnung von Wasserver- und entsorgung werden von den zuständigen Wasserunternehmen (WVU) vorgenommen. Wasser ist zu einem kostbaren Gut geworden und sollte sparsam eingesetzt werden. Der derzeitige Pro- Kopf- Verbrauch in der Bundesrepublik (Haushalt) liegt durchschnittlich bei täglich 140 - 150 Liter! Dabei wird etwa ein Drittel für die Toilettenspülung aufgewendet. |
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| Städte und Gemeinden
werden in der Regel durch ein öffentliches Versorgungsnetz mit Trinkwasser gespeist. Das zuständige Wasserversorgungsunternehmen (WVU) entscheidet über die Herstellung oder Änderung einer Trink- bzw. Nichttrinkwasseranlage. Die Versorgungsleitung ist in der Regel im Gehwegbereich in einer Tiefe von ca. 1,25 m verlegt. Vom öffentlichen Wasserversorgungsnetz wird eine Hausanschlußleitung bis zur Wasserzählanlage und der Hauptabsperrvorrichtung verlegt (WVU). Ab da werden folgende Leistungen von Sanitärinstallateuren ausgeführt. Montage des Privatabsperrventils mit Entleerung und Rückflußverhinderer und ggf. notwendiger Druckminderer und Schmutzfilter. |
| Die Kaltwasserleitung wird
normalerweise als Verteilungsleitung in die Heizungsanlage verlegt und geradlinig mit
Steigleitungen zu den Zapfstellen geführt (Installationsschächte). Längere waagerechte Verzüge sind in der Regel nur im Untergeschoß bzw. ausnahmsweise in Bodenkanälen unter dem Kellerfußboden möglich. Die Leitungen für die Warmwasserbereitung einzelner Geschosse und Wohnungen müssen absperrbar sein. Zu Anfang jeder Steigleitung werden Absperr- und Auslaufventile eingebaut. Die Leitungen müssen sowohl Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz als auch Kondenswasservermeidung gerecht werden. Die Rohre bestehen je nach Verwendungszweck aus Gußeisen, Stahl, Stahl mit innerer Bitumenschutzschicht, Kupfer, Edelstahl, Blei oder Kunststoff. Da das Fräsen und Schlitzen von Mauerwerk und Verlegen der Rohrleitungen nur unter bestimmten statischen, technischen und bauphysikalischen Aspekten möglich ist, werden häufig Vorwandinstallationen ausgeführt. Die Planung für Sanitäranschlüsse sollte sorgfältig durchgeführt und eine Nachrüstung oder eventueller Dachausbau berücksichtigt werden. Der spätere Ausbau der Sanitärleitungen ist mit einem erheblich höheren Kostenaufwand verbunden. Architekten müssen ggf. in Zusammenarbeit mit Fachleuten bereits bei der Grundrißplanung die aufwendigen Installationen (Lüftung, Kalt- und Warmwasser, Entwässerung, Elektro etc.) von z.B. Küche, Bad, WC und Hausarbeitsräumen bedenken. Sie müssen unter folgenden Aspekten geplant und ausgeführt werden:
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| Es besteht ein breites Angebot
an Einrichtungsgegenständen, und man sollte sich frühzeitig von Architekt und Fachfirmen
über deren Vor- und Nachteile beraten lassen. Sie unterscheiden sich in:
Neben verschiedensten Hand-,
Einzel-, Doppel- und Reihenwaschbecken werden auch freistehende Waschtische angeboten.
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