| 3. Entwässerung | ||||||||||||||||||||||
| 3.1.
Vorbemerkung
Für die Erteilung der
Baugenehmigung ist unter anderem die Vorlage und Genehmigung der Be- und
Entwässerungsanlage Voraussetzung.
Die Ableitung der Abwässer kann durch ein Mischsystem (Schmutz- und Regenwasser werden in einem Rohrnetz geführt, Rückstaugefahr bei starken Regenfällen muß eingeplant werden) oder ein Trennsystem (Schmutz- und Regenwasser werden in getrennten Leitungssystem geführt und nur das erstgenannte wird einer Kläranlage zugeführt) geschehen. |
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| In der Regel sind
Städte und Gemeinden an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Der Anschluß ist kostenpflichtig, und der Wasserverbrauch dient als Berechnungsgrundlage. Die Abwässer werden mittels Trenn- bzw. Mischsysteme in Sammelkanälen (Steinzeug, Asbest- oder Betonrohren) dem Klärwerk zugeführt. Unter gewissen Umständen (Sand, Schutt, Müll, Stoffe, die schädliche bzw. übelriechende Gase entwickeln, Abwassertemperaturen über 35 °C, alkali-, säure- oder fetthaltige Stoffe, brennbare Flüssigkeiten usw.) dürfen Abwässer nicht in den öffentlichen Kanal gelangen. Verschiedenen Abscheider (z.B. Benzinabscheider) verhindern dies. Zur Aufnahme von Schmutz- bzw. Regenwasser werden je nach Aufgabenbereich verschiedene Abläufe angeboten (z.B. Strassen-, Hof-, Bade- oder Kellerablauf mit unterschiedlichen Rückstauverschlüssen usw.). Die Kläranlage beinhaltet drei Reinigungsstufen (mechanische, biologische und chemische Reinigung), bevor das aufbereitete Wasser wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt wird. |
| In der Regel darf örtliche Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen, Gruben, Sickeranlagen) nur in solchen Fällen zum Einsatz kommen, wo eine Sammelkanalisation nicht vorhanden ist. |
| Dabei wird das Schmutzwasser
von jeweils maximal 50 Einwohnern in einer Kleinkläranlage gesäubert und anschließend
in den Vorfluter oder Untergrund abgeleitet. Kleinkläranlagen müssen genehmigt werden und beinhalten in der Regel folgendes Schema:
Welche dieser vier Funktionen tatsächlich notwendig sind, entscheidet die zuständige Genehmigungsbehörde. |
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| Das Regenwasser kann über einen Sickerschacht, offene Gräben, Vorfluter oder durch den Ablauf einer Kleinkläranlage in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden. |
| Von den einzelnen
Sanitäreinrichtungen werden Einzel- bzw. Sammelanschlußleitungen unter Berücksichtigung
von DIN- Vorschriften an Falleitungen angeschlossen (vorgeschriebene Winkel von
Abzweigungen an Falleitung einhalten, Höhenunterschied zwischen Sohle der
Anschlußleitung und Wasserspiegel des Geruchverschlusses beachten. Wenn möglich WC-
Anschluß unterhalb anderen Ablaufstellen montieren usw.). Falleitungen sind senkrechte (mit oder ohne Verziehung) Leitungen, die durch ein oder mehrere Geschosse verlegt (DIN- Vorschriften beachten) sind und über Dach gelüftet werden. Sie führen das Abwasser einer Sammelleitung zu. An Sammelleitungen dürfen entweder nur Regenwasser- oder nur Schmutzwasserleitungen angeschlossen werden. Die Sammelleitung geht in die Grundleitung im Erdreich (frostsicher) über. In der Regel werden bei einem Mischwassersystem Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen in der Grundleitung, also außerhalb des Gebäudes, zusammengeführt. Nun wird das Abwasser normalerweise über einen Revisionsschacht und den Anschlußkanal in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet. Falls das Gebäude nicht an das öffentlichen Netz angeschlossen ist, wird das Abwasser in Versitzgruben gesammelt und bei Bedarf von Spezialfirmen geleert und entsorgt. Um das Eindringen von Schmutz- und Regenwasser bei Rückstau (Ursachen: Verstopfung des Kanals oder der Entwässerungsanlage, sintflutartige Regenfälle) aus dem Kanalnetz in das Gebäude zu verhindern, wird eine Rückstauebene ermittelt (z.B. Oberkante Bordstein). Für alle Abflüsse, die unterhalb dieser Ebene (Wasserspiegel des Geruchverschlusses entscheidend) liegen, müssen Vorkehrungen, wie z.B. Fäkalienhebe- oder Abwasserhebeanlagen oder auch Rückstauverschlüsse, getroffen werden. |
| Um die störungsfreie Funktion
einer Entwässerungsanlage zu ermöglichen, muß das Abziehen der Kanalgase und die Ab-
bzw. Zuleitung von Luft gewährleistet sein. Jede Falleitung muß mit einer Hauptlüftungsleitungen über Dach geführt werden. Zu den verschiedenen Lüftungssystemen zählen Hauptlüftung, direkte oder indirekte Nebenlüftung, sekundäre und Umlüftung. |