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7. Kostenabrechnung


 

7.1. Heizkostenverteiler


Heizkostenverteiler arbeiten elektronisch oder nach dem Verdunstungsprinzip.

Sie werden im oberen Drittel in der Mitte des Heizkörpers angebracht und errechnen mit Hilfe einer Verhältnismessung den anteiligen Wärmeverbrauch.

Diese Geräte können nicht geeicht werden.

 

7.1.1. Verdunstungsprinzip


Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip werden am häufigsten eingesetzt.

In Abhängigkeit der Heizkörper- Temperatur und der Zeit die der Heizkörper aufgedreht ist, verdunstet aus einer Ampulle spezielle Flüssigkeit.

An einer Skala kann der Verbrauch abgelesen werden.

Bei folgenden Heizsystemen können sie nicht eingesetzt werden:
- Fußbodenheizungen
- klappengesteuerte Heizkörpern
- Deckenstrahlungsheizungen
- Warmluftheizungen
- Dampfheizungen
- Badewannenkonvektoren
- horizontalen Einrohrheizungen mit mehr als eine Wohneinheit
- Heizkörpern mit Gebläse

 

7.1.2. elektronisches Prinzip


Elektronische Heizkostenverteiler weisen ein bis drei Temperaturfühler auf.

Zusammen mit Art, Wärmeleistung und Größe des Heizkörpers wird dann der Verbrauch ermittelt.

Bei folgenden Heizsystemen können sie nicht eingesetzt werden:
- Fußbodenheizungen
- klappengesteuerte Heizkörpern
- Deckenstrahlungsheizungen
- Warmluftheizungen
- Dampfheizungen
- Heizkörpern mit Gebläse

 

7.2. Wärmemengenzähler


Dabei wird der anteilsmäßige Verbrauch durch die Temperaturdifferenz von Vor- und Rücklauf und der Wassermenge, die durch die Rohrleitungen fließt, ermittelt.

Der Energieverbrauch wird in kWh angegeben.

Wärmezähler sind eichfähig.

Wenn die Wohnung von einem Heizkreis versorgt wird können Wärmezähler (für jedes Heizsystem außer Dampfheizung) eingesetzt werden.

Bei einer Etagenheizung (dezentrale Warmwasser- und Heizungsversorgung) wird die Abrechnung von dem Energieversorgungsunternehmen erstellt; somit ist keine gesonderte Heizkostenabrechnung notwendig.

 

7.3. Warmwasserzähler


Sie dienen zur Erfassung des Warmwasserverbrauchs (Einheit m³).

Bei kommerziellen Nutzungen müssen die Geräte geeicht oder beglaubigt sein.

 

 



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