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2. Schwachstromanlagen


2.1. Vorbemerkung
Schwachstromanlagen dienen im weiteren Sinn zur Nachrichtenübermittlung.

Dabei muß die Anlage räumlich getrennt von der Starkstromanlage montiert werden. Selbst die Leitungsführung sollte nicht in den selben Kabeltrassen und Schlitzen der Starkstromanlage erfolgen.

 

2.2. Post- Fernsprechanlage


Der Hausanschluß erfolgt über Erdkabel oder Freileitungen, und für die Installation ist die Deutsche Bundespost zuständig.

Fernsprech- Hauptanschlüsse werden ausschließlich von der Deutschen Bundespost vorgenommen, Fernsprech- Nebenstellenanschlüsse zusätzlich auch von Privatfirmen mit Konzession errichtet.

Auskünfte erteilen die Fernmeldebauämter.

 

2.2.1. Hauptanschlüsse


Bei Einfamilienhäusern wird ein Leerrohr vom Endverteiler bis zum Aufstellungsort des Fernsprechapparates verlegt.

Bei Mehrfamilienhäusern wird ein verzweigtes Leerrohrnetz vorgesehen, das unter Gebrauch von zugelassenen Verteilerkästen errichtet wird.

 

2.2.2. Nebenstellenanlagen


- Handvermittlung:
Bei Nebenstellenanlagen ist die Handvermittlung eher selten geworden.
- Reihenanlagen:
Reihenanlagen mit ein bis zwei Amtsstellen, zwei bis elf Sprechstellen und Verbindung durch Tastendruck, werden nur bei nahe beeinander liegenden Räumen verwendet (Arztpraxis etc.).
- Wähl- Nebenstellenanlagen:
Dabei sind beliebig viele Nebenstellen entweder durch Drucktastenvermittlung oder Durchwahlsystem mit einer Zentrale verbunden (Großbetrieb, Verwaltung etc.).

Btx (Bildschirmtext- Anlagen), Telex (Fernschreibeanlage), Teletex (Bürofernschreiber) und Telefax (Faksimileschreiber) werden ebenfalls über die Fernsprechleitung angeschlossen.

 

2.3. Klingelanlage


Die Taste ist am Hauseingang angebracht und löst eine möglichst zentral angebrachte Klingel in der Wohnung aus.

Häufig wird sie mit einer Torsprechanlage, Türöffneranlage und dem Schalter der Treppenhausbeleuchtung kombiniert.

 

2.4. Türöffneranlage


Türöffneranlagen werden z.B. im Geschoßwohnungsbau errichtet.

Die Anlage wird von zentraler Stelle bedient (Wohnungsflur), wobei das Türschloß mittels eines Elektromagneten entriegelt wird.

 

2.5. Torsprechanlage


Die Anlage beinhaltet eine Torsprechanlage an der Gartentüre bzw. an der Hauseingangstüre und einer Haussprechstelle in der Wohnung.

Man unterscheidet Gegensprechanlagen, bei dem ein Gespräch gleichzeitig in beide Richtungen möglich ist und eine Wechselsprechanlage, wobei das Gespräch nur immer in eine Richtung möglich ist und es so leichter zu Verständigungsschwierigkeiten kommen kann.

Neben diesen Anlagen gibt es eine Reihe von Fernmeldeanlagen, die z.B. in Fabriken, Schulen, Krankenhäusern etc. zum Einsatz kommen.

Beispiele hierfür sind:
- Überwachungsanlagen
- Regel- und Meßeinrichtungen
- elektroakustische Einrichtungen
- Sicherheitsanlagen
- usw.

Die Planung muß in Abstimmung des Bauherren mit Architekt, Fachingenieur bzw. Spezialfirma vorgenommen werden. Wobei eine nachträgliche Erweiterbarkeit bedacht werden sollte.

 



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