| Dabei wird der
jährliche Nominalzins (z.B. 6,0 % p.a.) aufgenommen. In der Regel werden vierteljährliche Abschläge (vorschüssig, nachschüssig, etc.) auf den Jahreszins gezahlt. Langfristigere Zahlungsweisen, wie z.B. halbjählich oder jährlich, sind von Vorteil (Zinsertrag). |
| Liegt der aktuelle
Zinssatz über dem langjährigen Mittel sollte ein variables Darlehen aufgenommen werden,
um von einer späteren Zinssenkung zu profitieren. Liegt hingegen der aktuelle Zinssatz unter dem langjährigen Mittel, ist eine längerfristige Zinsbindung ratsam. Der Rat eines Bankers über die zukünftige Marktlage, als auch die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers sollte auf die Zinsbindung Einfluß nehmen. |
Die folgende Tabelle
gilt für Hypothekarkreditzinsen auf Wohngrundstücke und Renditen
festverzinslicher inländischer Wertpapiere in Prozent (Veröffentlichung der Deutschen
Bundesbank).
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| Das Disagio / Damnun
(Auszahlungskursverlust) bezeichnet die Differenz zwischen Darlehensvertrag und effektiver
Auszahlung. Diese Zinsvorauszahlung kann gänzlich vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Es beläuft sich auf bis zu 10 % des Darlehensbetrages. Die Steuerersparnis sollte dann zur verstärkten Tilgung herangezogen werden. Darlehen mit Disagio sollten einen höheren Tilgungssatz als Darlehen ohne Disagio aufweisen, da der Nominalzins in der Regel bei Darlehen mit Disagio fällt und sich dies bei gleichbleibendem Tilgungssatz für den Kreditnehmer ungünstig auswirken würde. |
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| Um einen
Konditionsvergleich zu ermöglichen, verpflichtet die Preisangabenverordnung
Finanzierungsanbieter zur Angabe des effektiven Jahreszinses. Folgende Komponenten werden bei seiner Berechnung berücksichtigen:
Anfängliche
effektive Jahreszinsen sind nur während einer vereinbarten Zinsbindung gültig. |