| Die Förderung ist vor
Baubeginn bei Wohnungsbauförderanstalten oder Gemeinde- bzw. Kreisverwaltungen zu
beantragen. Öffentliche bzw. nicht öffentliche Fördermittel werden jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. |
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| Eine Beratung und
Antragstellung von Fördermitteln der KfW- Programme und AB- Programme erfolgt über die
Hausbank. Um deren Haftungsrisiko zu mindern, sind sowohl öffentliche Bürgschaftsprogramme (bis zu ca. 80 % des Risikos) als auch Haftungsfreistellungen (40 %) ausgearbeitet worden. |
| Hier liegen die Konditionen
unter denen von gewerblichen Kreditinstituten. KfW- Baufinanzierungsprogramme reichen von Aufbau- über Wohnraummodernisierungs- bis hin zu Regionalprogrammen. Einige Programme sind auch für Privatpersonen möglich. Infos unter http://www.kfw.de/ Anträge für alle KfW- Förderkredite können bei Banken oder Sparkassen gestellt werden. |
6.2.2.
Existenzgründungsprogramme DtA, ERP und |
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| Diese
Existenzgründungsprogramme sollen kleine und mittlere Unternehmen (Angehörige von Frei-
und Heilberufen, Gewerbetreibende in wirtschaftlichen Bereichen, natürlichen Personen
etc.) fördern. Die Festzinssätze für die gesamte Laufzeit liegen unter denen gewerblicher Anbieter. Diese Programme werden in Halbjahresraten zurückgezahlt, eine Inanspruchnahme von Tilgungsfreijahren ist möglich. Sie sind nur Anteilsfinanzierungen und können ohne Beachtung einer Kündigungsfrist kostenfrei zurückgezahlt werden. Während DtA- Förderungen bis hin zu 8 Jahren nach der Gründung gewährt werden, werden ERP- Fördermittel nur bis zu drei Jahren nach der Antragstellung genehmigt. Infos unter http://www.dta.de
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