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6. Finanzierungshilfen


 

6.1. Privatpersonen


Die Förderung ist vor Baubeginn bei Wohnungsbauförderanstalten oder Gemeinde- bzw. Kreisverwaltungen zu beantragen.

Öffentliche bzw. nicht öffentliche Fördermittel werden jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt.

 

6.1.1. Voraussetzungen für Bewilligung nicht öffentlicher Fördermittel


- Einkommen darf nicht über 60 % der festgelegten Einkommensgrenzen liegen
- meist Personenkreise betreffend, die eine öffentlich geförderte Wohnung frei machen
- etc.

 

6.1.2. Voraussetzungen für Bewilligung öffentlicher Fördermittel


- bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
- Gesamtfinanzierung und bestimmter Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung muß nachweislich gesichert sein
- begrenztes Bauvolumen
- Baukostenbeschränkungen
- Bauausführungsbeschränkungen
- geeignetes Grundstück muß verfügbar sein
- etc.

 

6.2. Unternehmen


Eine Beratung und Antragstellung von Fördermitteln der KfW- Programme und AB- Programme erfolgt über die Hausbank.

Um deren Haftungsrisiko zu mindern, sind sowohl öffentliche Bürgschaftsprogramme (bis zu ca. 80 % des Risikos) als auch Haftungsfreistellungen (40 %) ausgearbeitet worden.

 

6.2.1. Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau / KfW- Programme


Hier liegen die Konditionen unter denen von gewerblichen Kreditinstituten.

KfW- Baufinanzierungsprogramme reichen von Aufbau- über Wohnraummodernisierungs- bis hin zu Regionalprogrammen.

Einige Programme sind auch für Privatpersonen möglich.

Infos unter http://www.kfw.de/

Anträge für alle KfW- Förderkredite können bei Banken oder Sparkassen gestellt werden.

 

6.2.2. Existenzgründungsprogramme DtA, ERP und
Eigenkapitalhilfedarlehen der Deutschen Ausgleichsbank (AB)


Diese Existenzgründungsprogramme sollen kleine und mittlere Unternehmen (Angehörige von Frei- und Heilberufen, Gewerbetreibende in wirtschaftlichen Bereichen, natürlichen Personen etc.) fördern.

Die Festzinssätze für die gesamte Laufzeit liegen unter denen gewerblicher Anbieter.

Diese Programme werden in Halbjahresraten zurückgezahlt, eine Inanspruchnahme von Tilgungsfreijahren ist möglich.

Sie sind nur Anteilsfinanzierungen und können ohne Beachtung einer Kündigungsfrist kostenfrei zurückgezahlt werden.

Während DtA- Förderungen bis hin zu 8 Jahren nach der Gründung gewährt werden, werden ERP- Fördermittel nur bis zu drei Jahren nach der Antragstellung genehmigt.

Infos unter http://www.dta.de
Eigenkapitalhilfedarlehen:
Eigenkapitalhilfedarlehen setzen ein Beteiligung von Eigenmitteln voraus (15 % der Bemessungsgrundlage, dieser Anteil kann aber auch unterschritten werden), die dann bis zu 40 % der Bemessungsgrundlage aufgestockt werden können.
In Betracht kommt diese Förderung vor allem für Existenzneugründungen, eine Förderung ist aber auch bis zu zwei Jahren danach möglich.
Diese Darlehensart trägt zur Verbesserung der Bilanzrelationen bei.
Da die Sicherheit nur mit der persönlichen Haftung des Antragstellers (und Ehepartner) abgegolten ist, können zusätzlich andere Kredite in Anspruch genommen werden.

 



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