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4. Eigenleistung


Bedingt durch Eigenleistung können die Baukosten gesenkt werden.

Als Eigenleistungen werden alle Leistungen bezeichnet, die vom Bauherren selbst und von Helfern (Freunde, Verwandte) erbracht werden.

Je nach Qualifikation kommen vor allem in Frage:
- Dachgeschoßausbau
- Malerarbeiten
- Einbau von Fußbodenbeläge
- Anlegen von Außenanlagen etc.

Eine realistische Einschätzung der eigenen Arbeitskraft ist notwendig, um Finanzierungslücken zu vermeiden.

In Bezug auf Anerkennung von Eigenleistungen (Muskelhypothek) setzen deshalb Finanzierer hohe Anforderungen.

Der Bauablauf sollte durch Eigenleistungen nicht verzögert werden, da dies zu einem Kostenmehraufwand führen kann.

Für erbrachte Eigenleistungen können natürlich keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

Bauherren, die keinerlei handwerkliche Erfahrung haben, sich dennoch mit Eigenleistungen beteiligen wollen, können dies ggf. mit einzelnen Handwerkern absprechen und als deren Helfer, z.B. auf Stundenlohnbasis, arbeiten.

 



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