Bedingt durch
Eigenleistung können die Baukosten gesenkt werden.
Als Eigenleistungen werden alle Leistungen bezeichnet, die vom Bauherren selbst und von
Helfern (Freunde, Verwandte) erbracht werden.
Je nach Qualifikation
kommen vor allem in Frage:
| - |
Dachgeschoßausbau |
| - |
Malerarbeiten |
| - |
Einbau von
Fußbodenbeläge |
| - |
Anlegen von
Außenanlagen etc. |
|
Eine realistische
Einschätzung der eigenen Arbeitskraft ist notwendig, um Finanzierungslücken zu
vermeiden.
In Bezug auf Anerkennung von Eigenleistungen (Muskelhypothek) setzen deshalb Finanzierer
hohe Anforderungen.
Der Bauablauf sollte durch Eigenleistungen nicht verzögert werden, da dies zu einem
Kostenmehraufwand führen kann.
Für erbrachte Eigenleistungen können natürlich keine Gewährleistungsansprüche geltend
gemacht werden.
Bauherren, die keinerlei handwerkliche Erfahrung haben, sich dennoch mit Eigenleistungen
beteiligen wollen, können dies ggf. mit einzelnen Handwerkern absprechen und als deren
Helfer, z.B. auf Stundenlohnbasis, arbeiten. |