| 1. Eigenkapital | ||||||||||||
| 1.1. Vorbemerkung Neben Bargeld stehen folgende Eigenmittel zur Finanzierung zur Verfügung:
Festgelder, Spargelder, Ratensparverträge, Wertpapiere und Kapitallebensversicherung sind Anlagen, die nicht oder nur unter erheblichen Verlusten zeitlich passend zur Finanzierung "flüssig gemacht" werden können. Daher gilt, daß sie ggf. als Besicherungsmöglichkeit oder Finanzierungsbestandteil zum Einsatz kommen können. |
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| Bei Festgeldern, Spargeldern und Ratensparverträgen mit längerer Kündigungsfrist werden in der Regel bei einer vorzeitigen Auflösung rückwirkend (Beginn bis Auflösung der Anlage) nur der Spareckzins vergütet und nicht die höhere Verzinsung, die bei einer längerfristigen Anlage üblich ist. |
| Für Wertpapiere kann
bezüglich der Verzinsung das gleiche wie für das eben genannte gelten. Außerdem gilt: wenn der Verkauf (über DM 999,99) innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb getätigt wird, müssen Gewinne versteuert werden (Spekulationssteuer). Dividendenansprüche gehen bei Verkauf auf den Käufer über. Deshalb sollte unbedingt auf die Dividendenzahlungstermine geachtet werden. Der Verlust auf die Verzinsung kann ansonsten bis maximal nahezu ein Jahr betragen. Der Verkauf höherverzinsliche Wertpapiere hängt entscheidend von der Restlaufzeit und dem gültigen Kurswert ab. Bei festverzinslichen Wertpapieren kommt es bei vorzeitigem Verkauf zu erheblichen Verlusten, da die Rendite durch den verbrieften Zins bedingt ist. |
| Die Wertzuwächse
werden erst nach 33 % der Gesamtversicherungsdauer lukrativ. Eine Kündigung wirkt sich ggf. nachteilig auf die Steuer aus (nur teilweise Rückerstattung der Beiträge, niedrige Grundverzinsung und kein bzw. sehr geringer Überschuß- und Dividendenanteil). Versicherungen bieten nach Überschreiten der 33 %- igen Gesamtversicherungsdauer bei Kündigung ein Policendarlehen in Höhe des bis dahin vorhandenen Rückkaufswertes an. |
| Innerhalb des Beleihungsfreiraumes (= von Beleihungswert der "Altimmobilie" werden ggf. vorhandene Grundbuchbelastungen abgezogen) kann eine "Altimmobilie" mit erforderlichen Krediten zur Finanzierung der neuen Immobilie belastet werden. |
| Bausparverträge, die
sich noch in der Ansparphase befinden und noch nicht zuteilungsreif sind, können in der
Regel herabgesetzt werden. Dies sollte in Erwägung gezogen werden, wenn nach der Reduzierung der Bausparsumme das Bausparguthaben 40 % oder besser 50 % der Summe ausmacht. |