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2. Schallschutz


2.1. Vorbemerkung

Um störende Geräusche, verursacht durch andere Menschen, Tiere, Maschinen usw., einzudämmen, muß besonderer Augenmerk auf Schallschutzmaßnahmen gelegt werden.

Schall ist an ein Medium gebunden, er kann sich deshalb im Vakuum nicht ausbreiten.

Die Schallschutznorm (DIN 4109) ist (vgl. Wärmeschutzverordnung) verpflichtendes öffentliches Recht und es muß auf fachgerechte Ausführung geachtet werden. Nur so kann auf spätere Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden.

Der Schallpegel bzw. die Schallpegel- Differenz wird in Dezibel (dB) angegeben. In Abhängigkeit von der Frequenz entspricht die Verdoppelung der Lautstärke etwa 6 - 10 dB.

Maßnahmen zum Wärmeschutz bedeuten nicht unbedingt gleichzeitig eine Verbesserung des Schallschutzes.

Schalldämmende Materialien müssen über eine offene Oberfläche verfügen (Schallabsorbtion).

In der Regel werden Häuser unter Einhaltung der Mindestanforderungen an den Schallschutz gebaut. Sollte das Gebäude auf Wunsch des Bauherren jedoch nach erhöhten Anforderungen an den Schallschutz geplant werden, muß dies in der Baubeschreibung festgehalten werden.

Erhöhter Schallschutz stellt einen höheren Wohnkomfort dar, bedeutet jedoch auch einen größeren Kostenaufwand.

 

 

2.2. Schallarten


Der Schall wird bedingt durch seine Entstehung und Ausbreitung in folgende Arten unterteilt:


 

2.2.1. Körperschall


Der Schall überträgt sich durch Ausbreitung der Schallwellen in Bauteilen (z.B. Beton, Stein etc.).
An der Körperoberfläche wandelt er sich in Luftschall um und wird erst dann vom menschlichen Ohr wahrgenommen.
Körperschall läßt sich durch Verwendung von elastischen Stoffen eindämmen.

 

 

2.2.2. Luftschall


Der Schall wird von Menschen, Tieren, Installationen oder Maschinen erzeugt und breitet sich in der Luft aus.
Massive Bauteile dämmen Luftschall ein.

 

 

2.2.3. Trittschall


Zu Trittschall werden fallende Gegenstände, Schritte etc. auf dem Fußboden und dessen Verbreitung (Körper- bzw. Luftschallausbreitung der angeregten Decke) gezählt.

Verminderung dieser Schallart erfolgt z.B. durch Trittschalldämmung unter Holzdielenböden oder schwimmenden Estrich (= zwischen Tragkonstruktion und Estrich befindet sich eine Dämmschicht).

Die entsprechenden Schallschutzmaßnahmen müssen bei Bauteilen beachtet werden. Zu diesen Bauteilen zählen z.B.:
- Treppen
- Wohnungstrennwänden
- tragenden und nichttragenden Wänden
- Fenster
- Türen
- Decken
- Fußböden
- Installationen
- Armaturen
- etc.

 

 

2.3. Tabelle Schallschutzwerte


Bauteil TSM Trittschallschutzmaß
Anforderungen (in dB) laut DIN 4109 1989
Laubengänge 10
Loggien über Wohnräumen 10
Terrassen 10
Wohnungstrenndecken 10
 
Bauteil bewertetes Schalldämm- Maß
Anforderungen (in dB) laut DIN 4109 1989
Eingangstüre (Wohnung) in Flur führend 27
Haustrennwand 57
Treppenraumwände 52
Wohnungstrenndecken 54
Wohnungstrennwände 53

 

 



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