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5. Treppen

 

5.1. Vorschriften


Treppen und Treppenpodeste müssen verkehrssicher und gut begehbar ausgebildet sein.

Sie müssen von den Zugängen günstig erschlossen sein und ausreichend Platz für An- und Austritt bieten.

Je nach Gebäude müssen sie Anforderungen gerecht werden an:
- Brand- und Schallschutz
- andere DIN- und Bauvorschriften
- Standsicherheit
- Beleuchtung
- u.v.a.

Abhängig vom Verwendungszweck (Haus-, Eingangs-, Hof-, Garten-, Raumspartreppen etc.) sollte das Steigungsverhältnis Steigung (Stufenhöhe) / Auftritt (begehbare Fläche einer Treppenstufe) gewählt werden.

Dabei ist die Schrittmaßregel 2 x Steigung + Auftritt = 63 cm zu beachten.

Bei Haustreppen wird z.B. Steigung 17 cm / Auftritt 29 cm als bequem empfunden.

In der Regel darf sich das Steigungs- bzw. Auftrittsmaß während einer Lauflinie (gedachte Linie in der Mitte eines Treppenlaufes bzw. bei gewendelten Treppen ca. 50 cm vom Treppenauge entfernt) nicht ändern.

Weist eine Treppe mehr als 18 Steigungen auf, muß laut DIN - Vorschriften ein Podest vorgesehen werden.

Die Podestlänge in Ein- und Mehrfamilienhäuser beträgt mind. 1,0 m, in Wohnhochhäusern mind. 1,25 m.

An Öffnungen, freien Seiten der Treppe und Podesten muß in der Regel ein Treppengeländer angebracht werden.

Dabei muß das Geländer, über der Stufenvorderkante gemessen, mind. 90 cm und bei Treppen mit einer Absturzhöhe von mehr als 12 m 1,10 m hoch sein.

Für die Geländergestaltung stehen sehr viele Möglichkeiten und Materialien (Stahlbleche, Holz oder Stahlstäbe, -gitter, Glas u.v.a. ) zur Verfügung.

Doch neben diesen funktionalen Notwendigkeiten kommt der Treppe eine große gestalterische Bedeutung zu.

Die Gestaltung hängt im wesentlichen ab von:
- Zweck und Größe des Gebäudes
- dem zur Verfügung stehenden Raum
- Treppenart
- Materialwahl
- Konstruktion
- Herstellungskosten
- etc.

 

5.2. Treppenarten


Unabhängig von der Form benötigen alle Treppenarten ohne Podest ungefähr die gleiche Grundfläche (ca. 4,3 - 5,3 m2).


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5.3. verschiedene Treppenbauweisen


Es werden im wesentlichen Wangentreppen (z.B. halbgestemmte oder gestemmte Treppen), Treppen mit Kragarmen und Holmtreppen in den verschiedensten Ausführungen unterschieden (siehe folgende Abb.).


 

5.4. Treppenbeläge


Treppenbeläge wie Keramik, Natursteine, Werksteine, Kunststoffe, Holz und textile Beläge sind bei allen Treppenarten, Bauweisen und Materialien einsetzbar.

Sie werden in dem Kapitel Baustoffe näher behandelt.

 

5.5. Materialien


Als Material für Treppen wird in der Regel Holz, Stahl, Stahlbeton und Naturstein verwendet.
Diese Materialien werden häufig auch kombiniert.

 

5.5.1. Holztreppen




Holz läßt sich sauber und leicht bearbeiten und kann unmittelbar nach der Montage benutzt werden.

Bedingt durch die heutigen Mittel sind vielfältige Konstruktionen, Oberflächenbehandlungen und Holzarten möglich.

Dabei sollten für Trittstufen harte Hölzer und für Treppenwangen elastische Hölzer bevorzugt werden.

Überwiegend werden aus der Gruppe der Nadelhölzer Kiefer, Lärche, Tanne und Fichte und aus der Laubholzgruppe Ahorn, Eiche, Buche und Esche sowie Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten) verwendet (siehe auch Kapitel Baustoffe: Holz).

Von Tropenhölzern sollte aus ökologischer Sicht Abstand genommen werden.

Aufgrund seines Feuchtigkeitsgehalts kann es bei Massivholztreppen zu Schwindungen kommen.

Holztreppen dürfen in Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen eingebaut werden.

Sie werden von einigen Herstellern auch in verschiedenen Ausführungen einbaufertig angeboten.

 

5.5.2. Stahlbetontreppen


Sie werden aus Ortbeton oder als Fertigteil eingebaut.

Die Gestaltung wird u.a. wesentlich vom Belag geprägt.

Stahlbetontreppen sind Massivtreppen und entsprechen hohen brandschutztechnischen Anforderungen. Um eine störende Geräuschübertragung zu unterbinden, müssen sie mit geeigneten Maßnahmen schallschutztechnisch gedämmt werden (z.B. Abkoppelung von der Wand, Trittschalldämmung etc.).

Sie stellen oft die preisgünstigste Variante dar.

 

5.5.3. Stahltreppen


Stahltreppen bestechen durch ihre extrem schlanken Konstruktionen.

Branschutztechnisch gesehen müssen sie in Gebäuden mit bis zu fünf Vollgeschossen in F30 und über fünf Vollgeschossen in F90 ausgebildet sein.

Ähnlich wie bei den Stahlbetontreppen muß auch bei Stahltreppen die Schallübertragung auf andere Bauteile unterbunden werden.

Sie werden längst nicht mehr nur als Neben- oder Nottreppen eingebaut, sondern kommen auch als Haupttreppen bei Verwaltungs- und Wohngebäuden, Läden, Kaufhäusern u.v.a. zum Einsatz.

Leichte Schwingungen bei der Benutzung lassen sich meistens nicht vermeiden.

Stahltreppen werden von einigen Herstellern auch in verschiedenen Ausführungen einbaufertig angeboten.

 

5.5.4. Natursteintreppen


Reine Natursteintreppen sind vor allem für den Außenbereich geeignet. Sie finden heute aber kaum noch Anwendung.

 



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