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4. Schornsteine


4.1. Vorbemerkung

Ein Schornstein, der an eine Heizungsanlage angegliedert ist, führt die Abgase der Feuerstätte über Dach ins Freie und / oder versorgt Feuerstätten ohne Gebläse mit der benötigten Verbrennungsluft.

Der Schornsteinzug (Strömung bedingt durch Unterdruck) ist abhängig von:

- Schornsteinhöhe (mind. 4 m)
- Schornsteinquerschnitt
- Differenz von Außenluft- und durchschnittlicher Abgastemperatur
- Abgeschlossenheit des Schornsteins gegen Lufteintritt
- Der Kaminzug wird bei der jährlichen Messung vom zuständigen Bezirkskaminkehrermeister gemessen

Die Mündung muß soweit über das Dach hinausragen, daß der Windstrom die Abgase wegtragen kann. Abhängig von der jeweiligen Bauordnung muß der Schornstein mind. 40 cm über First oder mind. 1,50 m von der nicht brennbaren Dachfläche entfernt sein.

Moderne Heizanlagen benötigen in der Regel kleinere Kaminquerschnitte, da sich im Vergleich zu älteren Heizanlagen das Abgasvolumen reduziert und die Abgastemperaturen sinken (bessere Ausnutzung der Verbrennungswärme).

 

4.2. einschalige Schornsteine


Einschalige Schornsteine bestehen nur aus Mauerwerk und werden häufig in Altbauten angetroffen. Sie weisen hohe Wärmeverluste auf und werden deshalb nicht mehr eingebaut.

Da ihr Querschnitt meistens für moderne Heizanlagen zu groß ist, werden bei Sanierungsarbeiten dünnwandige Rohre aus nichtrostendem Stahl oder Schamotterohre eingebaut.

 

4.3. mehrschalige Schornsteine


Um sehr große Wärmeverluste und Tauwasserbildung einzuschränken, werden in Neubauten in der Regel dreischalige Schornsteine eingebaut. Zwischen Innenrohr und Mantelstein befindet sich Wärmedämmaterial.

Zusätzlich hinterlüftete Schornsteine sind unempfindlicher gegen Feuchtigkeit.

 

4.4. Belegung der Schornsteine


Schornsteine können einfach (eine Feuerstätte), mehrfach (max. drei Gasfeuerstätten) oder gemischt (max. drei Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe) belegt sein.

Bereits im Planungsstadium ist es ratsam, die Abgasanlage mit dem zuständigen Bezirks- Schornsteinfegermeister abzusprechen.

Hierbei ist ausdrücklich zu erwähnen, daß der nachträgliche Anschluß eines Kachelofens, offenen Kamins usw. (feste Brennstoffe) einen eigenen Zug benötigt. Ist dieser bei der Planung nicht berücksichtigt worden und ein Einbau in den vorhandene Schornstein nicht möglich, kann häufig ein doppelwandiges Edelstahlrohr über Dach gezogen werden.

Fassadenänderungen dieser Art sind in der Regel genehmigungspflichtig.

 



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