| 4. Schornsteine | ||||||||||
| 4.1. Vorbemerkung Ein Schornstein, der
an eine Heizungsanlage angegliedert ist, führt die Abgase der Feuerstätte über Dach ins
Freie und / oder versorgt Feuerstätten ohne Gebläse mit der benötigten
Verbrennungsluft.
Die Mündung muß
soweit über das Dach hinausragen, daß der Windstrom die Abgase wegtragen kann. Abhängig
von der jeweiligen Bauordnung muß der Schornstein mind. 40 cm über First oder mind. 1,50
m von der nicht brennbaren Dachfläche entfernt sein. |
||||||||||
| Einschalige
Schornsteine bestehen nur aus Mauerwerk und werden häufig in Altbauten angetroffen. Sie
weisen hohe Wärmeverluste auf und werden deshalb nicht mehr eingebaut. Da ihr Querschnitt meistens für moderne Heizanlagen zu groß ist, werden bei Sanierungsarbeiten dünnwandige Rohre aus nichtrostendem Stahl oder Schamotterohre eingebaut. |
| Um sehr große
Wärmeverluste und Tauwasserbildung einzuschränken, werden in Neubauten in der Regel
dreischalige Schornsteine eingebaut. Zwischen Innenrohr und Mantelstein befindet sich
Wärmedämmaterial. Zusätzlich hinterlüftete Schornsteine sind unempfindlicher gegen Feuchtigkeit. |
| Schornsteine können
einfach (eine Feuerstätte), mehrfach (max. drei Gasfeuerstätten) oder gemischt (max.
drei Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe) belegt sein. Bereits im Planungsstadium ist es ratsam, die Abgasanlage mit dem zuständigen Bezirks- Schornsteinfegermeister abzusprechen. Hierbei ist ausdrücklich zu erwähnen, daß der nachträgliche Anschluß eines Kachelofens, offenen Kamins usw. (feste Brennstoffe) einen eigenen Zug benötigt. Ist dieser bei der Planung nicht berücksichtigt worden und ein Einbau in den vorhandene Schornstein nicht möglich, kann häufig ein doppelwandiges Edelstahlrohr über Dach gezogen werden. Fassadenänderungen dieser Art sind in der Regel genehmigungspflichtig. |