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1. Kelleraußenwände


1.1. Vorbemerkung

Kelleraußenwände müssen u.a. folgenden Anforderungen gerecht werden:

- Brand- und Wärmeschutz
- Wärmespeicherfähigkeit
- Tragfähigkeit
- Schutz vor eindringender Nässe aus dem Erdreich
- Diffusionsfähigkeit etc.

Der k- Wert bei Kelleraußenwände darf max. 0,35 W / m²K betragen.

 

1.2. Schutz vor eindringender Nässe aus dem Erdreich


Feuchtigkeit kann auftreten als:
- nichtdrückendes Wasser
- drückendes Wasser
- Erdfeuchtigkeit

Sind die Bedingungen so geschaffen, daß das Untergeschoß ständig oder zeitweise im Grundwasser steht, sollte die Kellersohle über dem höchsten Grundwasserstand zu liegen kommen (evt. Verzicht auf Untergeschoß).

Ist dies nicht möglich, muß eine kostenaufwendige wasserdichte Wanne ausgebildet werden.

 

1.2.1. Abdichten des Kellerfußbodens


Wenn die Kellersohle über dem höchstmöglichen Grundwasserstand liegt, muß sie bei unbeheizten Kellerräumen nicht abgedichtet werden (ausreichend: ca. 20 cm dicke Schotter- oder Grobkiesschicht unter Bodenplatte).

Beheizte Kellerräume müssen wärmegedämmt und abgedichtet (Einbau der Abdichtung oberhalb Fundamentplatte oder zwischen Estrich und Unterboden) werden.

 

1.2.2. Abdichten der Kellerwände


Sind die Kellerwände nicht aus wasserdichtem Beton hergestellt, müssen waagerechte und senkrechte Abdichtungen gegen eindringende und aufsteigende Feuchte eingebaut werden (siehe DIN 18 195).


Dabei muß sich die waagerechte Abdichtung einmal ca. 10 cm über dem Kellerfußboden und einmal ca. 30 cm über dem Gelände (unterhalb Kellerdecke) eingebaut werden.
Eine dritte waagerechte Abdichtung oberhalb der Kellerdecke wird notwendig, wenn der Keller völlig im Erdreich liegt.



Die senkrechte Abdichtung (z.B. bituminöser Anstrich) erstreckt sich vom Fundamentansatz bis einschließlich ca. 30 cm über das Gelände.

Die Abdichtung sollte durch Platten vor Beschädigungen geschützt werden.

Außenliegende Wärmedämmung ist in jedem Fall bei beheizten Kellerräumen notwendig.

 

1.2.3. Dränanlage


Die Dränanlage besteht aus einer Sickerschicht aus Kies (rund um die Kellerwände), Dränleitung und der Leitung zum Sickerschacht bzw. Vorfluter.

Die Anlage verhindert das Anstauen von Wasser vor den Kelleraußenwänden (drückendes Wasser) (sieheAbb).




Sie muß mit einem Gefälle verlegt sein.

 

1.2.4. Wannenausbildung


Wenn der Keller im Grundwasser liegt, muß eine wasserdichte Wanne ausgebildet werden.

Dabei wird wasserundurchlässiger Beton verwendet, der in Bereichen von Trenn- und Dehnungsfugen zusätzlich abgedichtet werden muß.

Da die raumseitigen Oberflächen immer feucht sind, sind die Kellerräume nicht für Wohnzwecke geeignet.

 

1.3. betonierte Kelleraußenwände


Im Wohnungsbau werden Kelleraußenwände überwiegend betoniert.

Unter statischen Gesichtspunkten (z.B. hoher Grundwasserstand, bestimmte Hanglagen) kann dies sogar zwingend erforderlich sein.

Aufbau einer betonierten Kelleraußenwand:


 

1.4. gemauerte Kelleraußenwand


Abhängig von auftretenden Erddrücken kann eine Bewehrung erforderlich werden.

Sie stellt häufig im Vergleich zu betonierten Kelleraußenwänden die günstigere Lösung dar.

Aufbau einer gemauerten Kelleraußenwand:


 



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